Bun­des­tag: Frau­en­quo­te für Unter­neh­mens­vor­stän­de beschlossen

Frau - Rolltreppe - Handtasche - Tasche - Person Foto: Frau auf einer Rolltreppe, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der Bun­des­tag hat ver­bind­li­che Frau­en­quo­te für Vor­stän­de gro­ßer Unter­neh­men auf den Weg gebracht.

Das Gesetz wur­de am Frei­tag­mor­gen mit den Stim­men der Gro­ßen Koali­ti­on gegen die Stim­men von FDP und AfD ange­nom­men, Lin­ke und Grü­ne ent­hiel­ten sich. Der Regie­rungs­ent­wurf sieht vor, dass in bör­sen­no­tier­ten und pari­tä­tisch mit­be­stimm­ten Unter­neh­men mit mehr als 2.000 Beschäf­tig­ten in den Vor­stän­den mit mehr als drei Mit­glie­dern min­des­tens eine Frau und ein Mann ver­tre­ten sein muss. Von die­ser Rege­lung sind nach Anga­ben der Regie­rung der­zeit etwa 70 Unter­neh­men betrof­fen, von denen 30 aktu­ell kei­ne Frau im Vor­stand haben. Alle ande­ren Unter­neh­men sol­len nach der Geset­zes­vor­la­ge in Zukunft begrün­den müs­sen, war­um sie es sich nicht zum Ziel set­zen, eine Frau in den Vor­stand zu berufen.

Unter­neh­men, die kei­ne Ziel­grö­ße für den Frau­en­an­teil nen­nen oder kei­ne Begrün­dung abge­ben, sol­len sank­tio­niert wer­den. Für Unter­neh­men mit Mehr­heits­be­tei­li­gung des Bun­des soll eine fes­te Frau­en- bezie­hungs­wei­se Män­ner­quo­te von min­des­tens 30 Pro­zent in den Auf­sichts­rä­ten fest­ge­legt wer­den. Zu die­sen Unter­neh­men gehö­ren bei­spiels­wei­se die Deut­sche Bahn, die Bun­des­dru­cke­rei oder die Deut­sche Flug­si­che­rung. In Vor­stän­den mit mehr als zwei Mit­glie­dern soll zudem min­des­tens einer Frau ver­tre­ten sein.

Auch in Kör­per­schaf­ten des öffent­li­chen Rechts wie den Kran­ken­kas­sen, Ren­ten- und Unfall­ver­si­che­rungs­trä­gern und bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit und soll eine Min­dest­be­tei­li­gung von einer Frau in mehr­köp­fi­gen Vor­stän­den ein­ge­führt wer­den. Zudem soll das Bun­des­gre­mi­en­be­set­zungs­ge­setz aus­ge­wei­tet wer­den. So fal­len zukünf­tig Gre­mi­en bereits ab zwei Mit­glie­dern des Bun­des unter des­sen Rege­lun­gen. Rund 109 Gre­mi­en sol­len so zukünf­tig adäquat mit Frau­en besetzt wer­den. CDU/CSU und SPD pla­nen umfang­rei­che Ände­run­gen am Gesetzentwurf.

Unter ande­rem soll ein Vor­stands­mit­glied dar­le­gen müs­sen, dass Fäl­le wie Mut­ter­schutz, Eltern­zeit, Pfle­ge eines Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen oder Krank­heit vor­lie­gen. Recht­lich han­de­le es sich um die Been­di­gung der Bestel­lung durch Wider­ruf ver­bun­den mit dem Anspruch auf Neu­be­stel­lung nach Ablauf des ein­schlä­gi­gen Zeitraums.

Durch das Recht und die Mög­lich­keit zum Wider­ruf der Bestel­lung wer­de gewähr­leis­tet, dass das Vor­stands­mit­glied wäh­rend der „Aus­zeit” voll­stän­dig von allen Pflich­ten und Haf­tungs­ri­si­ken befreit ist. Unzu­läs­sig soll es auch sein, den ange­streb­ten Frau­en­an­teil in Form einer Pro­zent­an­ga­be grö­ßer als Null fest­zu­le­gen, die dazu führt, dass kei­ne Frau als Füh­rungs­kraft berück­sich­tigt wer­den muss (etwa eine Ziel­grö­ße von fünf Pro­zent Frau­en­an­teil bei einer zehn­köp­fi­gen Führungsebene).

Im Gegen­zug soll die im Regie­rungs­ent­wurf vor­ge­se­he­ne Ver­pflich­tung für die Unter­neh­men ent­fal­len, in der Ziel­grö­ße stets die ange­streb­te Anzahl weib­li­cher Füh­rungs­kräf­te anzugeben.

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