Poli­tik: CSU will unter 14-Jäh­ri­ge für schwe­re Ver­bre­chen bestrafen

Jugendliche - Parkbank - Sitzbank - Bank - Bier - Alkohol - Park Foto: Jugendliche auf einer Parkbank mit Bier, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die CSU for­dert, dass künf­tig auch Unter-14-Jäh­ri­ge für schwe­re Ver­bre­chen bestraft wer­den können.

In dem Papier zur Inne­ren Sicher­heit für die am Mon­tag begin­nen­de Klau­sur­ta­gung der CSU-Lan­des­grup­pe in Klos­ter See­on, über das die „Welt am Sonn­tag” berich­tet, heißt es: „Wir müs­sen auch Täter unter 14 Jah­ren ein­zel­fall­ge­recht sank­tio­nie­ren kön­nen. Bei schwe­ren Gewalt­ver­bre­chen darf für die Bestra­fung allein die Ein­sichts­fä­hig­keit des Täters und die Schwe­re der Tat ent­schei­dend sein – nicht eine star­re Alters­gren­ze.” Bis­her sind unter 14-Jäh­ri­ge strafunmündig.

Auch im Fal­le Her­an­wach­sen­der will die CSU das Straf­recht ver­schär­fen. Sie erin­nert in dem Zusam­men­hang an den Tod eines Feu­er­wehr­man­nes in Augs­burg vor weni­gen Wochen, der Opfer einer Aus­ein­an­der­set­zung mit jun­gen Erwach­se­nen wur­de. „Wir wol­len des­halb eine klar­stel­len­de Rege­lung, wonach auf Her­an­wach­sen­de zwi­schen 18 und 21 Jah­ren regel­mä­ßig Erwach­se­nen­straf­recht anzu­wen­den ist und nicht Jugendstrafrecht.”

Das Papier ent­hält dar­über hin­aus weit­rei­chen­de Maß­nah­men gegen Belei­di­gung im Inter­net. „Um unser Straf­recht digi­tal­fest zu machen, sol­len die Belei­di­gungs­de­lik­te grund­le­gend umge­stal­tet und beson­ders straf­wür­di­ge Bege­hungs­wei­sen deut­lich här­ter bestraft wer­den”, heißt es in dem Papier.

Auch der Ein­schüch­te­rung von Amts­trä­gern – wozu die CSU nicht nur Poli­ti­ker, son­dern auch etwa Poli­zis­ten und deren Fami­li­en zählt – will die Par­tei ent­ge­gen­wir­ken. „Des­halb wol­len wir einen neu­en Straf­tat­be­stand ein­füh­ren, der die Ein­schüch­te­rung von Amts­trä­gern und ihren Fami­li­en unter Frei­heits­stra­fe stellt.”

Im Kampf gegen Clans will die CSU den Behör­den mehr Befug­nis­se geben. Dem­nach soll es künf­tig einen Clan-Beauf­trag­ten beim Bun­des­kri­mi­nal­amt geben, eben­so soll das Bun­des­amt für Ver­fas­sungs­schutz gegen Clans aktiv wer­den kön­nen. Den Clans selbst will die CSU leich­ter Ver­mö­gens­wer­te neh­men kön­nen: „Im Straf­recht wol­len wir die voll­stän­di­ge und pra­xis­na­he Beweis­last­um­kehr ein­fü­gen, um Tätern kri­mi­nell erwor­be­nes Ver­mö­gen noch ein­fa­cher ent­zie­hen zu kön­nen und dadurch die Ver­mö­gens­ab­schöp­fung noch effi­zi­en­ter zu gestalten.”

Kri­mi­nel­len Machen­schaf­ten im Inter­net will die CSU zudem begeg­nen, indem „Licht ins Dark­net” gebracht wer­den soll. „Tel­e­dienst­pro­vi­der müs­sen ver­pflich­tet wer­den, Cyber­crime-Vor­fäl­le bei einer Zen­tral­stel­le wie dem Bun­des­kri­mi­nal­amt zu mel­den. Wir brau­chen außer­dem eine kon­se­quen­te Straf­bar­keit des Betrei­bens kri­mi­nel­ler Infra­struk­tu­ren im Inter­net und eine bes­se­re Strafaufklärung.”

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