Lin­ken: Jani­ne Wiss­ler for­dert Kli­ma­neu­tra­li­tät bis 2035

Windkraftanlage - Windenergieanlage - Strom - Wind - Himmel - Windpark - Windräder Foto: Windräder für Stromerzeugung, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Vor­sit­zen­de der Lin­ken hat wegen des Kli­ma­schutz­ge­set­zes eine Kli­ma­neu­tra­li­tät bis 2035 plädiert.

„Um die Kli­ma-Erwär­mung auf maxi­mal 1,5 Grad zu begren­zen, müs­sen wir Deutsch­land bis 2035 kli­ma­neu­tral machen”, sag­te sie dem „Redak­ti­ons­netz­werk Deutsch­land” (Frei­tag­aus­ga­ben). „Für einen seriö­sen Weg zum 1,5‑Grad-Ziel muss die Reduk­ti­on der CO2-Emis­sio­nen mit kon­kre­ten Maß­nah­men unter­legt wer­den”. An CO2-Prei­sen „her­um­zu­schrau­ben”, wer­de nicht genü­gen. Wiss­ler füg­te hin­zu: „Die Kli­ma­schutz­po­li­tik der Bun­des­re­gie­rung setzt auf die Hoff­nung, dass es pro­fi­ta­bel wird, das Kli­ma zu schüt­zen. Das wird nicht funk­tio­nie­ren. Die CO2-Beprei­sung gehört seit jeher zu den schwä­che­ren und sozi­al weni­ger gerech­ten Maß­nah­men”. Nötig sei, einen Weg zum Schutz des Kli­mas zu fin­den, den alle unab­hän­gig vom Geld­beu­tel mit­ge­hen könn­ten. Die Kon­zep­te dafür lägen vor. Der Koh­le­aus­stieg bis 2030 sei mach­bar. Eine Ver­kehrs­wen­de mit dem Aus­bau des Öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehrs kön­ne 200.000 Arbeits­plät­ze brin­gen. Wenn man die Poten­zia­le in der Umstel­lung von Indus­trie und Woh­nungs­bau hin­zu­rech­ne, dann kämen rund eine Mil­li­on Arbeits­plät­ze zusammen.

Die Kos­ten für ein sol­ches Zukunfts-Inves­ti­ti­ons­pro­gramm sei­en mit geschätz­ten rund 120 Mil­li­ar­den Euro jähr­lich hoch, räum­te die Lin­ken-Vor­sit­zen­de ein. Doch die Coro­na­kri­se habe gezeigt, dass man so viel Geld auf­brin­gen kön­ne. Und im Ver­gleich mit den Schä­den, die unzu­rei­chen­der Kli­ma­schutz nicht nur für die Umwelt, son­dern auch für Wirt­schaft und Arbeits­plät­ze bedeu­ten wür­de, sei­en 120 Mil­li­ar­den jähr­lich „ein Schnäpp­chen”. Kanz­le­rin Ange­la Mer­kel hat­te am Don­ners­tag erklärt, die bis­lang für 2050 ange­peil­te Kli­ma­neu­tra­li­tät sol­le bereits 2045 erreicht sein. Damit zieht die Bun­des­re­gie­rung Kon­se­quen­zen aus dem Ver­fas­sungs­ge­richts­ur­teil, das Tei­le des deut­schen Kli­ma­pa­kets als grund­ge­setz­wid­rig bezeich­net hat­te, weil es die Haupt­last zur Begren­zung der Erd­er­wär­mung der jün­ge­ren Gene­ra­ti­on aufbürde.

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