Lock­down: Minis­ter­prä­si­den­ten und Kanz­le­rin sind sich einig

Einkaufsladen - Geschlossen - Coronavirus - Hinweis - Schild Foto: Wegen Coronakrise geschlossener Laden, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Minis­ter­prä­si­den­ten der Län­der und Kanz­le­rin Ange­la Mer­kel haben bereits eine Ver­län­ge­rung des aktu­el­len Lock­downs beschlossen.

Die­ser soll vor­erst bis 31. Janu­ar andau­ern, berich­tet das Wirt­schafts­ma­ga­zin „Busi­ness Insi­der” (Mitt­woch­aus­ga­be) unter Beru­fung auf eige­ne Infor­ma­tio­nen. Aktu­ell läuft der Gip­fel noch. Vor­aus­sicht­lich am 27. Janu­ar 2021 soll dem­nach dann über eine mög­li­cher­wei­se aber­ma­li­ge Ver­län­ge­rung ab 01. Febru­ar 2021 ent­schie­den werden.

In der Beschluss­vor­la­ge berei­ten die Bund- und Län­der-Ver­tre­ter die Deut­schen bereits auf Ein­schrän­kun­gen über den Janu­ar hin­aus vor: „Die vor uns lie­gen­den Mona­te Janu­ar, Febru­ar und März wer­den jedoch noch erheb­li­che Geduld und Dis­zi­plin aller erfor­dern”. Eben­falls beschlos­sen: eine deut­li­che Ver­schär­fung der Kon­takt­re­geln. Dem­nach sol­len pri­va­te Tref­fen nur noch mit einer Per­son eines ande­ren Haus­halts erlaubt oder inner­halb der Fami­lie im eige­nen Haus­stand sein.

Kin­der sind hier­bei ein­ge­rech­net – die noch vor Wochen umstrit­te­ne 1‑Freund-Regel kommt nun also doch, berich­tet das Maga­zin unter Beru­fung auf Teil­neh­mer­krei­se. Bis­lang waren Tref­fen mit einem ande­ren Haus­halt zu ins­ge­samt Fünft erlaubt, Kin­der unter 14 Jah­ren wur­den nicht mitgerechnet.

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