Pfle­ge: Jens Spahn will 20.000 neue Arbeits­stel­len finanzieren

Jens Spahn - Politiker - Bundesminister für Gesundheit - CDU Foto: CDU-Politiker Jens Spahn (Bundesminister für Gesundheit), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Jens Spahn legt dem Bun­des­ka­bi­nett am Mitt­woch den Ent­wurf eines „Geset­zes zur Ver­bes­se­rung der Gesund­heits­ver­sor­gung und Pfle­ge” vor.

Damit sol­len Tau­sen­de zusätz­li­che Stel­len für Pfle­ge­hilfs­kräf­te geschaf­fen wer­den. „In der Pfle­ge zu arbei­ten wird wie­der attrak­ti­ver, wenn mehr Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen mit anpa­cken”, sag­te Gesund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn dem „Redak­ti­ons­netz­werk Deutsch­land” (Mon­tag­aus­ga­ben) zu dem Vor­ha­ben. „Des­we­gen finan­zie­ren wir 20.000 neue Assis­tenz­stel­len in der Alten­pfle­ge, jedes Pfle­ge­heim in Deutsch­land pro­fi­tiert davon”, füg­te er hinzu.

Das Gesetz, das am Mitt­woch ins Kabi­nett soll, sei „ein wei­te­rer wich­ti­ger Bau­stein, um Pfle­ge­kräf­te zu ent­las­ten”, beton­te Spahn. „Gleich­zei­tig stel­len wir sicher, dass die Pfle­ge­be­dürf­ti­gen und ihre Ange­hö­ri­gen für das zusätz­li­che Per­so­nal nicht mehr bezah­len müs­sen”, führ­te der Gesund­heits­mi­nis­ter aus. Das Gesetz soll am 01. Janu­ar 2021 in Kraft tre­ten. Das neue Gesetz setzt aus Sicht des Minis­te­ri­ums auf das Pfle­ge­per­so­nal-Stär­kungs­ge­setz auf. Mit die­sem sei bereits dafür gesorgt wor­den, dass voll­sta­tio­nä­re Pfle­ge­ein­rich­tun­gen neu­es Pfle­ge­per­so­nal ein­stel­len könn­ten. Spahn hat­te das auch damit begrün­det, es gehe dar­um das Ver­spre­chen ein­zu­lö­sen, den Berufs­all­tag der Pfle­ge­kräf­te zu verbessern.

Jetzt sol­len nach den Minis­te­ri­ums­plä­nen wei­te­re bis zu 20.000 Stel­len in sta­tio­nä­ren Pfle­ge­ein­rich­tun­gen und der Kurz­zeit­pfle­ge voll­stän­dig über einen Ver­gü­tungs­zu­schlag durch die Pfle­ge­kas­sen finan­ziert wer­den. Auf die­se Wei­se soll eine zusätz­li­che finan­zi­el­le Belas­tung der Pfle­ge­be­dürf­ti­gen und ihrer Fami­li­en ver­mie­den wer­den. Dar­über hin­aus sind nach Anga­ben des Minis­te­ri­ums wei­te­re Erleich­te­run­gen für Pfle­ge­be­dürf­ti­ge vor­ge­se­hen. So sol­len sie Hilfs­mit­tel dau­er­haft leich­ter und unbü­ro­kra­ti­scher bean­tra­gen kön­nen. Ein bis­lang befris­te­tes Ver­fah­ren, in dem von der Pfle­ge­be­gut­ach­tung emp­foh­le­ne Hilfs­mit­tel auch ohne ärzt­li­che Ver­ord­nung als geneh­migt gel­ten, sol­le unbe­fris­tet gel­ten, heißt es aus dem Ministerium.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.