Russ­land: Kreml­geg­ner Ale­xej Nawal­ny muss ins Gefängnis

Stacheldraht - Schutzmauer - Gefängnis - Justizvollzugsanstalt Foto: Sicht auf eine Schutzmauer mit Stacheldraht (Gefängnis), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der rus­si­sche Kreml­geg­ner Ale­xej Nawal­ny muss nun end­gül­tig für meh­re­re Jah­re ins Straflager.

In einem Beru­fungs­ver­fah­ren wur­de sei­ne Beschwer­de am Sams­tag zurück­ge­wie­sen. Anfang Febru­ar war Nawal­ny von einer kurz vor­her aus­ge­tausch­ten Rich­te­rin zu drei­ein­halb Jah­ren Straf­la­ger ver­ur­teilt wor­den. Weil Nawal­ny bereits wäh­rend eines frü­he­ren Ver­fah­rens zehn Mona­te in Haus­ar­rest saß, wur­de die Dau­er ledig­lich etwas verkürzt.

Die EU und der Euro­päi­sche Gerichts­hof für Men­schen­rech­te for­dern Nawal­nys Frei­las­sung. Erst im Janu­ar war er von sei­ner Behand­lung in Deutsch­land aus nach Russ­land zurück­ge­kehrt. Die Bil­der von sei­ner Fest­nah­me am Flug­ha­fen in Mos­kau, auf­ge­nom­men von Unter­stüt­zern, gin­gen um die Welt und führ­ten zu Pro­tes­ten. In Deutsch­land hat­te sich Nawal­ny nach einem in Russ­land durch­ge­führ­te Gift­an­schlag behan­deln las­sen. Er unter­stellt dem Kreml, Draht­zie­her des Atten­tats zu sein.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.