Aachen: Poli­zei inten­si­viert die Grenz­über­wa­chung in der Umgebung

Bundespolizei - Kreispolizeibehörde Heinsberg - Belgische Polizei - Polizei Eupen - Lokale Polizei Weser/Göhl - Grenzüberwachung - Januar 2020 Foto: Grenzüberwachung an den Grenzen zu Belgien und Niederlanden, Urheber: Bundespolizei Aachen

Im Rah­men der Inten­si­vie­rung der Grenz­über­wa­chungs­maß­nah­men hat die Bun­des­po­li­zei mit ihren Koope­ra­ti­ons­part­nern für meh­re­re Stun­den den Fahn­dungs­druck an den Gren­zen zu den Nie­der­lan­den und Bel­gi­en erhöht.

Ziel der Inten­si­vie­rung ist die Bekämp­fung der uner­laub­ten Ein­rei­se und der Schleu­ser­kri­mi­na­li­tät sowie ihrer Begleitstraftaten.

Es brauch­te nicht lan­ge, da konn­ten schon die ers­ten Fahn­dungs­er­fol­ge ver­bucht wer­den: Unter den über 500 Per­so­nen und fast 300 kon­trol­lier­ten Fahr­zeu­gen konn­ten durch die ein­ge­setz­ten Kräf­ten zwei Fest­nah­men voll­zo­gen werden.

Ein 40-jäh­ri­ger Deut­scher wur­de an der B56n fest­ge­nom­men. Er wur­de von der Staats­an­walt­schaft Aachen wegen Erschlei­chen von Leis­tun­gen gesucht. Da er die Geld­stra­fe von 1.800 Euro nicht bezah­len konn­te, muss er jetzt ersatz­wei­se eine 60-tägi­ge Haft­stra­fe absitzen.

In einem wei­te­ren Fall hat man einen 38-jäh­ri­gen Deut­schen am ehe­ma­li­gen Grenz­über­gang Köpf­chen fest­ge­nom­men. Er wur­de von der Staats­an­walt­schaft Duis­burg wegen des gemein­schaft­lich ver­such­ten Dieb­stahls gesucht. Er wird nach Been­di­gung der poli­zei­li­chen Maß­nah­men in die für ihn zustän­di­ge Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt eingeliefert.

Bei Kon­trol­len grenz­über­schrei­ten­der Züge und Fahr­zeu­ge gin­gen den Beam­ten ins­ge­samt 13 Per­so­nen ohne die benö­tig­ten Aus­weis­pa­pie­re und drei Per­so­nen wegen der Bei­hil­fe der uner­laub­ten Ein­rei­se sowie Auf­ent­halt ins Fahn­dungs­netz. Gegen sie wur­den Anzei­gen wegen der Ver­stö­ße gegen das Auf­ent­halts­ge­setz gefer­tigt. Eini­ge von Ihnen stell­ten ein Schutz­er­su­chen und wur­den an Auf­nah­me­ein­rich­tun­gen wei­te­re­ge­lei­tet. Wei­te­re waren bereits in Deutsch­land regis­triert und wur­den auf­ge­for­dert sich beim zustän­di­gen Aus­län­der­amt zu melden.

Des Wei­te­ren haben die Beam­ten zwei Per­so­nen ohne Füh­rer­schein und eine Per­son, die unter Ein­fluss von Betäu­bungs­mit­teln ihr Fahr­zeug geführt hat­te, die Wei­ter­fahrt unter­sagt. Es konn­ten noch Ver­stö­ße gegen das Waf­fen­ge­setz auf­ge­deckt wer­den. In einem Fall haben die Beam­ten ein Ein­hand­mes­ser und bei einer wei­te­ren Per­son eine Gewehr­pa­tro­ne fest­ge­stellt. Gegen sie wur­den Anzei­gen gefertigt.

Ver­stö­ße gegen das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz konn­ten auch geahn­det wer­den. Gerin­ge Men­gen an Betäu­bungs­mit­teln sowie Equip­ment zum Anbau von Cana­bis wur­den fest­ge­stellt. Dane­ben ist die Bun­des­po­li­zei mit ihren Koope­ra­ti­ons­part­nern meh­re­ren Fahn­dungs­er­su­chen nachgegangen.

Beam­te der Kreis­po­li­zei­be­hör­de Heins­berg haben dar­über hin­aus noch bei einem Fah­rer die Ladungs­si­che­rung bei sei­nem Fahr­zeug bean­stan­det. Er durf­te erst wei­ter­fah­ren, nach­dem er sei­ne Ladung vor­schrifts­mä­ßig gesi­cher­te hatte.

Das Fazit des Ein­satz­lei­ters und zugleich stell­ver­tre­ten­den Inspek­ti­ons­lei­ters der Bun­des­po­li­zei­in­spek­ti­on Aachen, Sven Nest­ler: „Unse­re Fest­stel­lun­gen zei­gen, dass die deut­li­che Prä­senz der Bun­des­po­li­zei wich­tig und rich­tig ist. Wir set­zen daher auch wei­ter­hin alles dar­an für die Sicher­heit in unse­rem Grenz­raum zu sor­gen. Straf­tä­tern soll gesagt sein: Wir agie­ren unbe­re­chen­bar zu jeder Zeit, an jedem Ort, in enger Zusam­men­ar­beit mit unse­ren poli­zei­li­chen Part­nern im In- und Ausland.”

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