Dor­ma­gen: Tra­gen einer Kinn-Mas­ke kos­tet bald 250 Euro Bußgeld

Ordnungsamt Leverkusen - Polizeipräsident Uwe Jacob - Oberbürgermeister Uwe Richrath - Polizei Köln - Leverkusen-Wiesdorf Foto: Ordnungsamt Leverkusen, Uwe Jacob, Uwe Richrath und Polizei Köln (Leverkusen), Urheber: Stadt Leverkusen

In den kom­men­den Tagen wer­den die Trä­ger einer sol­chen Kinn-Mas­ke durch das Ord­nungs­amt der Stadt Dor­ma­gen über die Unzu­läs­sig­keit aufgeklärt.

Ab dem 28. Sep­tem­ber 2020 wird das Ver­wen­den eines Mini-Visiers geahn­det. Wird das Tra­gen einer Mund-Nasen-Bede­ckung nach §2 Coro­naschutz­ver­ord­nung – trotz mehr­fa­cher Auf­for­de­rung – bei­spiels­wei­se beim Betre­ten von öffent­li­chen Ein­rich­tun­gen, Wochen­märk­ten oder Ein­kaufs­zen­tren nicht ein­ge­hal­ten, kann durch das Ord­nungs­amt ein Buß­geld in Höhe von 50 Euro ver­hängt wer­den. Die Nut­zung von öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln ohne das Tra­gen einer Mund-Nase-Bede­ckung sowie grö­ße­re Ansamm­lun­gen von Per­so­nen, die nicht unter die Coro­naschutz­ver­ord­nung fal­len, wer­den hin­ge­gen sofort mit einem Buß­geld von 150 Euro bezie­hungs­wei­se 250 Euro geahndet.

Grund­sätz­lich gilt: Im öffent­li­chen Raum ist zu ande­ren Per­so­nen ein Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern ein­zu­hal­ten – hier gel­ten wei­ter­hin die bekann­ten Aus­nah­men (§1 Coro­naSch­VO). Ist die Ein­hal­tung aus bestimm­ten Grün­den nicht mög­lich, wird das Tra­gen einer Mund-Nasen-Bede­ckung empfohlen.

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