Dort­mund: Bun­des­po­li­zei voll­streckt Haft­be­fehl bei Wiedereinreise

Düsseldorf Flughafen - Terminal A/B Foto: Düsseldorf Flughafen mit Sicht auf das Terminal A/B

Am gest­ri­gen Sonn­tag­abend wur­de ein 36-jäh­ri­ger Mann bei der Ein­rei­se­kon­trol­le aus der Tür­kei festgestellt.

Gegen den Gesuch­ten besteht ein Voll­stre­ckungs­haft­be­fehl der Staats­an­walt­schaft Deg­gen­dorf wegen gemein­schaft­li­cher schwe­rer räu­be­ri­scher Erpres­sung. Im Okto­ber 2007 wur­de der tür­ki­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge bereits rechts­kräf­tig zu einer Frei­heits­stra­fe von fünf Jah­ren und sechs Mona­ten verurteilt.

Im Juni 2010 wur­de von der Voll­stre­ckung der Rest­stra­fe von 832 Tagen zum Zwe­cke der Abschie­bung abge­se­hen. Als der Mann nun ges­tern am Flug­ha­fen Düs­sel­dorf ein­rei­sen woll­te, stell­te die Bun­des­po­li­zei fest, dass er bei der Wie­der­ein­rei­se in das Bun­des­ge­biet die­se Rest­stra­fe noch zu ver­bü­ßen hat.

Des Wei­te­ren hat­te die Staats­an­walt­schaft Müns­ter den Mann zur Auf­ent­halts­er­mitt­lung wegen sexu­el­len Über­griffs, sexu­el­ler Nöti­gung und Ver­ge­wal­ti­gung aus­ge­schrie­ben. Der tür­ki­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge wur­de nach sei­ner Fest­nah­me in die Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt verbracht.

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