Am gestrigen Sonntagabend wurde ein 36-jähriger Mann bei der Einreisekontrolle aus der Türkei festgestellt.
Gegen den Gesuchten besteht ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Deggendorf wegen gemeinschaftlicher schwerer räuberischer Erpressung. Im Oktober 2007 wurde der türkische Staatsangehörige bereits rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Im Juni 2010 wurde von der Vollstreckung der Reststrafe von 832 Tagen zum Zwecke der Abschiebung abgesehen. Als der Mann nun gestern am Flughafen Düsseldorf einreisen wollte, stellte die Bundespolizei fest, dass er bei der Wiedereinreise in das Bundesgebiet diese Reststrafe noch zu verbüßen hat.
Des Weiteren hatte die Staatsanwaltschaft Münster den Mann zur Aufenthaltsermittlung wegen sexuellen Übergriffs, sexueller Nötigung und Vergewaltigung ausgeschrieben. Der türkische Staatsangehörige wurde nach seiner Festnahme in die Justizvollzugsanstalt verbracht.