Düs­sel­dorf: Auch Nord­rhein-West­fa­len unter­sagt Großveranstaltungen

Landtag - Nordrhein-Westfalen - NRW - Baum - Gebäude - Fenster Foto: Sicht auf den Landtag Nordrhein-Westfalen, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Nach den baye­ri­schen Gesund­heits­äm­tern müs­sen nun auch die Kom­mu­nen in NRW wegen des Coro­na­vi­rus künf­tig Groß­ver­an­stal­tun­gen mit mehr als 1.000 Teil­neh­mern grund­sätz­lich untersagen.

Das sieht ein Erlass mit Wei­sung der Lan­des­re­gie­rung an die Kom­mu­nen vor, der am Diens­tag ver­öf­fent­licht wur­de. Alter­na­tiv könn­ten jedoch bei­spiels­wei­se sport­li­che Ver­an­stal­tun­gen ohne Zuschau­er statt­fin­den, sag­te NRW-Gesund­heits­mi­nis­ter Karl-Josef Lau­mann (CDU) am Dienstag.

Im Gegen­satz zu der Rege­lung in Bay­ern ist der NRW-Erlass ohne zeit­li­che Befris­tung. „Wir kön­nen jeden Tag neu ent­schei­den”, sag­te Lau­mann. Bei Ver­an­stal­tun­gen unter 1.000 zu erwar­ten­den Teil­neh­mern müs­sen die loka­len Gesund­heits­be­hör­den indi­vi­du­ell entscheiden.

Dabei spie­le eine Rol­le, wel­che Alters­grup­pe zu erwar­ten sei, wie die ört­li­chen Gege­ben­hei­ten sei­en und ob es sich um ein Risi­ko­ge­biet han­de­le, so der NRW-Gesund­heits­mi­nis­ter. „Man kann in die­sen Zei­ten ver­zich­ten auf eine Sport­ver­an­stal­tung, ein Kon­zert, einen Club­be­such”, ergänz­te NRW-Minis­ter­prä­si­dent Armin Laschet (CDU). Der Gesund­heits­schutz gehe vor.

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