Düs­sel­dorf: Bun­des­po­li­zei voll­streckt U‑Haftbefehl am Flughafen

Flugzeug - Boarding - Flughafen Düsseldorf Foto: Sicht auf eine Flugmaschine mit aktivem Boarding am Düsseldofer Flughafen, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Bun­des­po­li­zei stell­te bei der Ein­rei­se­kon­trol­le eines Flu­ges aus Dubai einen 34-Jäh­ri­ger fest, der zur Fahn­dung aus­ge­schrie­ben war.

Das Amts­ge­richt Esch­wei­ler hat­te im Dezem­ber 2020 gegen den marok­ka­ni­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen Unter­su­chungs­haft ange­ord­net, da der jun­ge Mann drin­gend ver­däch­tig ist eine ande­re Per­son zur uner­laub­ten Ein­fuhr von Betäu­bungs­mit­teln in nicht gerin­ger Men­ge ange­stif­tet zu haben. Dem jun­gen Mann wird vor­ge­wor­fen im März des ver­gan­ge­nen Jah­res eine ande­re Per­son dazu ange­stif­tet zu haben knapp 5 kg Mari­hua­na uner­laubt aus den Nie­der­lan­den kom­mend in das Bun­des­ge­biet ein­ge­führt zu haben. Im Rah­men einer all­ge­mei­nen Ver­kehrs­kon­trol­le im Grenz­be­reich wur­de das Mari­hua­na sicher­ge­stellt. Grund soll die Beglei­chung von Schul­den bei dem Beschul­dig­ten gewe­sen sei­en. Die Betäu­bungs­mit­tel sol­len dazu bestimmt gewe­sen sei­en die­se an unbe­kann­te Drit­ter wei­ter zu veräußern.

Da der Mann zur­zeit ohne fes­ten Wohn­sitz ist und auf­grund des zu erwar­ten­den hohen Straf­ma­ßes Flucht­ge­fahr besteht, wur­de die Unter­su­chungs­haft ange­ord­net. Auf­grund des­sen wird der Gesuch­te nach der gest­ri­gen Fest­nah­me heu­te im Lau­fe des Vor­mit­tags bei dem zustän­di­gen Haft­rich­ter vorgeführt.

Des Wei­te­ren wur­de am Sonn­tag­abend ein 25-Jäh­ri­ger fest­ge­stellt, wel­cher von der Staats­an­walt­schaft Düs­sel­dorf zur Fest­nah­me wegen fahr­läs­si­ger Tötung aus­ge­schrie­ben war. Das Amts­ge­richt Ratin­gen hat­te den nie­der­län­di­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen bereits im Febru­ar 2019 rechts­kräf­tig zu einer Geld­stra­fe in Höhe von 120 Tages­sät­zen à 40,- Euro ver­ur­teilt sowie die Ent­zie­hung der Fahr­erlaub­nis für sechs Mona­te ange­ord­net. Da der Ver­ur­teil­te die Stra­fe bis­her nicht beglich, wur­de er durch die Staats­an­walt­schaft zur Fest­nah­me aus­ge­schrie­ben. Nach sei­ner Fest­nah­me wur­de der jun­ge Mann in die Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt ver­bracht, um die rest­li­che Ersatz­frei­heits­stra­fe von 107 Tagen zu verbüßen.

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