Düs­sel­dorf: Bun­des­po­li­zei voll­streckt U‑Haftbefehl gegen Brandstifter

Bundespolizei Düsseldorf - Düsseldorf Hauptbahnhof Foto: Bundespolizisten im Düsseldorfer Hauptbahnhof (Düsseldorf Stadtmitte)

Bei der grenz­po­li­zei­li­chen Ein­rei­se­kon­trol­le am gest­ri­gen Mon­tag wur­de durch die Bun­des­po­li­zei ein 17-Jäh­ri­ger fest­ge­stellt, der zur Fest­nah­me wegen Brand­stif­tung eines Kin­des­gar­tens aus­ge­schrie­ben war.

Auf­grund eines bestehen­den Unter­su­chungs­haft­be­fehl ende­te die Rei­se des jun­gen Deut­schen am Düs­sel­dor­fer Flug­ha­fen. Das Amts­ge­richt Mett­mann hat­te den Haft­be­fehl des Amts­ge­richts Wup­per­tal wie­der in Voll­zug gesetzt, weil der 17-Jäh­ri­ge gegen eine der Auf­la­gen ver­sto­ßen hatte.

Das Amts­ge­richt Wup­per­tal hat­te im Novem­ber 2018 gegen den jun­gen Mann auf­grund sechs­fa­chem Dieb­stahl sowie Brand­stif­tung Unter­su­chungs­haft­be­fehl ange­ord­net. Die­ser wur­de jedoch außer Voll­zug gesetzt, indem dem in Erkrath leben­den Jugend­li­chen sechs Auf­la­gen erlegt wur­den, wie zum Bei­spiel regel­mä­ßig die Schu­le zu besuchen.

Auf­grund sei­nes Ver­sto­ßes gegen eine der Auf­la­gen wur­de die Haft­ver­scho­nung im Juli 2019 wider­ru­fen. Des Wei­te­ren hat­te das Amts­ge­richt Wup­per­tal den Mann zur Fest­nah­me auf­grund eines wei­te­ren Unter­su­chungs­haft­be­fehls ausgeschrieben.

Hier soll der 17-Jäh­ri­ge im Juli 2019 gemein­schaft­lich ver­sucht haben die Schei­be eines Kin­der­gar­tens mit einem Pflas­ter­stein ein­zu­wer­fen, um in das Gebäu­de ein­zu­drin­gen. Da die­ser Ver­such jedoch miss­lang, set­zen die Täter Kis­sen in Brand. Durch die Brand­le­gung wur­de das Gebäu­de nahe­zu völ­lig zerstört.

Der Gesuch­te wur­de nach Ankunft aus Pris­ti­na dem Haft­rich­ter vor­ge­führt und anschlie­ßend in die Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt verbracht.

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