Mittwochnachmittag wurde bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle aus Istanbul ein 35-Jähriger festgestellt, der zur Festnahme ausgeschrieben war.
Die Bundespolizei stellte bei dem türkischen Staatsangehörigen einen Haftbefehl zur Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Arnsberg fest. Das Amtsgericht Arnsberg hatte gegen den Mann aus Brilon bereits im März 2020 rechtskräftig eine Erzwingungshaft von 13 Tagen angeordnet.
Jedoch stellte sich der Mann nach dem Bußgeldverfahren nicht auf die ergangene Haftantrittsladung und wurde deshalb zur Festnahme ausgeschrieben. Der Mann aus dem Sauerland konnte die verhängte Erzwingungshaftstrafe jedoch umgehen, indem er die Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 500 Euro bei der Bundespolizei leistete. Anschließend konnte der 35-Jährige seine Heimreise fortsetzen.