Düs­sel­dorf: 35-Jäh­ri­ger reist trotz Straf­voll­stre­ckung ein

Festnahme - Handschellen - Polizei Foto: Festnahme mit Handschellen, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Mitt­woch­nach­mit­tag wur­de bei der grenz­po­li­zei­li­chen Ein­rei­se­kon­trol­le aus Istan­bul ein 35-Jäh­ri­ger fest­ge­stellt, der zur Fest­nah­me aus­ge­schrie­ben war.

Die Bun­des­po­li­zei stell­te bei dem tür­ki­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen einen Haft­be­fehl zur Straf­voll­stre­ckung der Staats­an­walt­schaft Arns­berg fest. Das Amts­ge­richt Arns­berg hat­te gegen den Mann aus Bri­lon bereits im März 2020 rechts­kräf­tig eine Erzwin­gungs­haft von 13 Tagen angeordnet.

Jedoch stell­te sich der Mann nach dem Buß­geld­ver­fah­ren nicht auf die ergan­ge­ne Haft­an­tritts­la­dung und wur­de des­halb zur Fest­nah­me aus­ge­schrie­ben. Der Mann aus dem Sau­er­land konn­te die ver­häng­te Erzwin­gungs­haft­stra­fe jedoch umge­hen, indem er die Zah­lung der Geld­stra­fe in Höhe von 500 Euro bei der Bun­des­po­li­zei leis­te­te. Anschlie­ßend konn­te der 35-Jäh­ri­ge sei­ne Heim­rei­se fortsetzen.

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