Gel­sen­kir­chen: Schwer­punkt­kon­trol­le der Bun­des­po­li­zei am Hauptbahnhof

Köln-Hauptbahnhof - Polizei NRW (31221) Foto: Bundespolizisten vor dem Kölner Hauptbahnhof (Köln-Innenstadt), Urheber: Bundespolizei Köln

Am Mitt­woch wur­de von der Bun­des­po­li­zei Gel­sen­kir­chen eine Schwer­punkt­kon­trol­le durch­ge­führt. Von Nach­mit­tags bis zum Abend hin wur­den Kon­trol­len der Pas­san­ten durchgeführt.

Ein­satz­kräf­te der Bun­des­po­li­zei führ­ten vor­ges­tern erneut Schwer­punkt­kon­trol­len im Gel­sen­kir­che­ner Haupt­bahn­hof durch. Dabei leis­te­te ein 17-Jäh­ri­ger Wider­stand, zudem wur­den Dro­gen und ein Spring­mes­ser sichergestellt.

Von Nach­mit­tags bis in die Abend­stun­den, führ­ten Ein­satz­kräf­te der Bun­des­po­li­zei Kon­trol­len im Gel­sen­kir­che­ner Haupt­bahn­hof durch. Im Rah­men der Über­prü­fung eines Jugend­li­chen belei­dig­te die­ser die Beam­ten als Bul­len­schwei­ne und ver­wei­ger­te die Her­aus­ga­be eines Aus­weis­do­ku­men­tes. Auf dem Weg zur Wache sperr­te er sich, um so eine Mit­nah­me zu ver­hin­dern. Das half ihm jedoch nicht, sei­ne Iden­ti­tät konn­te geklärt wer­den. Gegen den liba­ne­si­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen, der bereits wegen ver­schie­de­ner Gewalt­de­lik­te poli­zei­be­kannt ist, wur­de ein Straf­ver­fah­ren wegen Belei­di­gung und Wider­stands gegen Voll­stre­ckungs­be­am­te eingeleitet.

Ein 49-jäh­ri­ger Gel­sen­kir­che­ner hielt sich trotz bestehen­dem Haus­ver­bots (bis 2021 wegen gefähr­li­chen Ein­griffs in den Bahn­ver­kehr) im Haupt­bahn­hof auf. Bun­des­po­li­zis­ten erteil­tem dem ita­lie­ni­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen einen Platz­ver­weis und lei­te­ten ein Straf­ver­fah­ren wegen Haus­frie­dens­bruch gegen ihn ein.

Rau­chend tra­fen Ein­satz­kräf­te einen 38-jäh­ri­gen Gel­sen­kir­che­ner im Haupt­bahn­hof an und kon­trol­lier­ten ihn des­halb. Bei der Über­prü­fung des Man­nes wur­de ein ver­bo­te­nes Spring­mes­ser und eine gerin­ge Men­ge Hero­in sicher­ge­stellt. Gegen den Gel­sen­kir­che­ner, der bereits in 78 Fäl­len poli­zei­lich in Erschei­nung getre­ten ist, wur­de ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen Ver­stö­ße gegen das Waf­fen- und Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz sowie ein Buß­geld­ver­fah­ren nach dem Nicht­rau­cher­schutz­ge­setz eingeleitet.

Die Bun­des­po­li­zei wird auch wei­ter­hin Schwer­punkt­kon­trol­len am Gel­sen­kir­che­ner Haupt­bahn­hof durch­füh­ren und dar­über berichten.

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