Kin­des­ent­zug: In NRW bei Qua­ran­tä­ne-Ver­stö­ßen möglich

Kinder - Sandkasten - Spielzeug - Spielplatz - Öffentlichkeit Foto: Kind im Sandkasten an einem Spielplatz, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Ver­sto­ßen Eltern gegen die Qua­ran­tä­ne-Anord­nun­gen der Gesund­heits­äm­ter, kann eine Inob­hut­nah­me des Kin­des rechtfertigen.

„Wenn eine Kin­des­wohl­ge­fähr­dung durch Ver­stö­ße gegen die Qua­ran­tä­ne vor­liegt, kann es zu einer Inob­hut­nah­me durch das Jugend­amt kom­men”, sag­te ein Spre­cher des Minis­te­ri­ums der „Neu­en West­fä­li­schen”. Dabei hat­te das Minis­te­ri­um Anfang August noch mit­ge­teilt, dass sich Eltern in NRW im Gegen­satz zu Eltern in ande­ren Bun­des­län­dern kei­ne Sor­gen dar­über machen müs­sen, dass bei Ver­stö­ßen gegen Qua­ran­tä­ne-Anord­nun­gen Kin­des­ent­zug droht, berich­tet die Zeitung.

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