Köln: Ab sofort Video­be­ob­ach­tung im Brenn­punkt Kalk

Gefängnis - Kamera - Mauer - Sicherheitskamera - Dach Foto: Sicht auf eine Kamera an einer Gefängniswand, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Mit der Ein­rich­tung von Video­ka­me­ras am Frei­tag­vor­mit­tag im Köl­ner Stadt­teil Kalk hat die Poli­zei Köln den Bereich nun 24 Stun­den im Blick.

Ab sofort wird die Kal­ker Haupt­stra­ße zwi­schen den Köln Arca­den und der Kalk Kapel­le mit angren­zen­den Neben­stra­ßen sowie die Kalk-Mül­hei­mer Stra­ße in Rich­tung Nor­den und einen Teil der Rol­s­ho­ver­stra­ße mit Video­tech­nik aus­ge­stat­tet. Bis Mit­te des Jah­res wer­den drei wei­te­re Kame­ras für die S‑Bahnhaltestelle Trim­born­stra­ße und die Tau­nus­stra­ße in Rich­tung Süden installiert.

„Rund ein Vier­tel der Stra­ßen­kri­mi­na­li­tät im Köl­ner Süd­os­ten ent­fällt allein auf den Stadt­teil Kalk. Maß­geb­lich sind dabei Dieb­stäh­le an / aus Kraft­fahr­zeu­gen, Taschen­dieb­stäh­le, Kör­per­ver­let­zun­gen und Betäu­bungs­mit­tel­de­lik­te. Ich bin über­zeugt davon und die Erfah­run­gen an den ande­ren Stand­or­ten in Köln bele­gen das: Durch die Instal­la­ti­on der Video­ka­me­ras und die dau­er­haf­te LIVE-Beob­ach­tung wer­den Gefah­ren­si­tua­tio­nen oder Straf­ta­ten sofort erkenn­bar. Der unmit­tel­ba­re und koor­di­nier­te Ein­satz von Inter­ven­ti­ons­kräf­ten ermög­licht der Poli­zei, Men­schen in Not sofort Hil­fe zu leis­ten und Straf­ta­ten zu ver­hü­ten oder beweis­si­cher zu klä­ren. Die Video­be­ob­ach­tung för­dert zudem das Sicher­heits­ge­fühl der Bevöl­ke­rung im beob­ach­te­ten Bereich”. so der Lei­ten­de Poli­zei­di­rek­tor Mar­tin Lotz.

Ins­ge­samt wird die Video­be­ob­ach­tungs­zen­tra­le der Leit­stel­le der Poli­zei Köln nun Zugriff auf ins­ge­samt 106 Kame­ras im Köl­ner Stadt­ge­biet haben, von denen dann bis auf die sie­ben Kame­ras am Bres­lau­er Platz 99 genutzt wer­den. Die genau­en Stand­or­te sowie die Sicht­be­rei­che der Video­be­ob­ach­tung sind im Inter­net­auf­tritt der Poli­zei Köln abruf­bar und durch eine Beschil­de­rung deut­lich sicht­bar gekenn­zeich­net. Die Bil­der wer­den auto­ma­tisch nach 14 Tagen gelöscht, soweit die Auf­nah­men nicht als Beweis­mit­tel im Straf­ver­fah­ren oder zur vor­beu­gen­den Bekämp­fung von Straf­ta­ten benö­tigt werden

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