Aachen: Bun­des­po­li­zist nach Angriff dienstunfähig

Bundespolizei - Polizistin - Polizei - Person - Uniform Foto: Sicht auf eine Bundespolizistin, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Am Sonn­tag­mor­gen wur­den zwei Bun­des­po­li­zei­be­am­te bei der Kon­trol­le eines 31-jäh­ri­gen Deut­schen durch die­sen ange­grif­fen und verletzt.

Die Beam­ten wur­den auf den Mann auf­merk­sam, da er am Haupt­bahn­hof Aachen Rei­sen­de laut­stark anpö­bel­te und aggres­siv anbet­tel­te. Als die Beam­ten den Mann kon­trol­lie­ren woll­ten, ergriff die­ser die Flucht und lief stadt­ein­wärts. Wäh­rend der anschlie­ßen­den fuß­läu­fi­gen Ver­fol­gung, dreh­te sich der Mann unver­mit­telt um und griff die Beam­ten mit Fuß­trit­ten sowie Faust­schlä­gen an. Nach einer kur­zen Ran­ge­lei konn­ten die Beam­ten den Mann zu Boden brin­gen und Hand­schel­len anle­gen. Dabei zog sich der Beschul­dig­te leich­te Ver­let­zun­gen an der Nase zu.

Auf der Dienst­stel­le am Aache­ner Haupt­bahn­hof wur­de die Per­son im Anschluss wegen des Tät­li­chen Angriffs auf Voll­stre­ckungs­be­am­te bean­zeigt. Eine ärzt­li­che Unter­su­chung lehn­te der Beschul­dig­te ab. Ein Atem­al­ko­hol­test ergab, dass er zum Tat­zeit­punkt kei­nen Alko­hol getrun­ken hat­te. Eine Über­prü­fung sei­ner Per­so­na­li­en ergab, dass er bereits wegen ver­schie­de­ner Gewalt­de­lik­te poli­zei­lich bekannt war. Dem 31-Jäh­ri­gen wur­de ein Platz­ver­weis für den Haupt­bahn­hof erteilt. Die Bun­des­po­li­zei­be­am­ten bega­ben sich zur wei­te­ren Unter­su­chung ins Uni­kli­ni­kum Aachen und sind bis auf Wei­te­res nicht mehr dienstfähig.

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