Die Erhebung von Parkgebühren unterstützt grundsätzlich das Ziel, eine geordnete Nutzung des Parkraums zu gewährleisten.
Einseitige und übermäßige Belastungen des Parkraums sollen dadurch verhindert werden. Der überwiegende Parkbedarf soll durch Parkhäuser und Tiefgaragen gedeckt werden, die in Köln im Innenstadtbereich ausreichende Kapazitäten bieten.
Die Parkgebühren im öffentlichen Straßenland stehen annähernd gleich hohen Gebühren in den umliegenden privaten Parkhäusern und Tiefgaragen gegenüber. Trotzdem werden die öffentlichen Parkflächen häufiger und höher belastet. Durch den Parksuchverkehr und zum Beispiel durch Ladevorgänge von Lieferfahrzeugen und durch den Verkehr mit Servicefahrzeugen kommt es immer wieder zu großen Beeinträchtigungen.
Nach fast sieben Jahren unveränderter Preisgestaltung im öffentlichen Parkraum, beabsichtigt die Verwaltung die Parkgebührenordnung künftig regelmäßig zu überarbeiten und an die allgemeine Entwicklung der Lebenshaltungskosten anzupassen.
Die erzielten Mehreinnahmen (avisiert sind rund 1,8 Millionen Euro) werden in voller Höhe zur Ausweitung und Verbesserung des Angebotes der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) eingesetzt.
Die Einführung der höheren Gebührentarife erfordert eine Umrüstung sämtlicher 2.580 Parkscheinautomaten im Stadtgebiet. Die Arbeiten müssen vor Ort durchgeführt werden und erfolgen sukzessive nach erfolgter Beschlussfassung.
Die Kosten für die Umrüstung der Parkscheinautomaten betragen voraussichtlich rund 310.000 Euro. Im vergangenen Jahr hat die Stadt Köln an den Parkscheinautomaten stadtweit Einnahmen von rund 21 Millionen Euro erzielen können.