In der Nacht von Montag auf Dienstag vollstreckte die Bundespolizei drei Haftbefehle. Allesamt konnten jedoch ihre Geldstrafe bezahlen, sodass ein Gefängnisaufenthalt nicht vonnöten war.
Am Montagabend wurde ein 31-jähriger Aserbaidschaner bei der Einreise aus Istanbul kontrolliert. Dabei stellten die Beamten fest, dass die Person von der Staatsanwaltschaft Kempten wegen Urkundenfälschung gesucht wird. Gegen ihn wurde eine Geldstrafe in Höhe von 573,50 Euro oder ersatzweise 16 Tage Haft verhängt. Der Mann aus Aserbaidschan zahlte die Geldstrafe und konnte damit die Haft abwenden und seine Reise fortsetzen.
Gegen Mitternacht kontrollierten die Beamten dann einen 22-jährigen Rumänen im Flughafen Terminal. Bei der Überprüfung im Ankunftsbereich fiel auf, dass die Person von der Staatsanwaltschaft Bielefeld per Haftbefehl gesucht wird. Außerdem suchte die Staatsanwaltschaft Magdeburg den rumänischen Staatsbürger. Die Person wurde durch die Polizei Köln dem Polizeigewahrsam im Polizeipräsidium Köln zugeführt.
Drei Stunden Später ging der Bundespolizei am Flughafen dann noch eine 45-jährige deutsche Staatsbürgerin bei der Ausreise in die Türkei ins Fahndungsnetz. Wegen Betrugs war die Frau von der Staatsanwaltschaft Koblenz ausgeschrieben. Die geforderte Geldstrafe in Höhe von 1.755,00 Euro konnte letztendlich durch den Freund gezahlt werden. Damit stand der Ausreise nach Antalya nichts mehr im Weg.