Bei dem Einsatz zur Bekämpfung der Straßenkriminalität nahmen Polizisten fünf mutmaßliche Diebe fest.
Dabei stellten sie ein verbotenes Messer sowie nach einem Hinweis der Videoleitstelle 16 verkaufsfertige Einheiten Heroin sicher. Unter den Festgenommenen ist ein 25-jähriger Mann, den Polizisten am Aktionstag gleich zweimal bei der Begehung von Taschendiebstählen auf frischer Tat antrafen. Er und zwei Ladendiebe sowie ein 16-jähriger polizeibekannter Taschendieb, der eine Zivilpolizistin bestehlen wollte, sollen heute einem Haftrichter vorgeführt werden.
Das Sicherheitspersonal eines Sportgeschäfts auf der Schildergasse übergab Zivilfahndern einen 19-jährigen Algerier, der dort gegen 16:00 Uhr mehrere Kleidungsstücke entwendet haben soll. Die Einsatzkräfte nahmen ihn vorläufig fest.
Zivilkräfte nahmen etwa zeitgleich in der Zwischenebene der KVB-Haltestelle „Neumarkt” einen 25-Jährigen aus Bosnien-Herzegowina fest, nachdem er dort mehrfach versucht hatte, Fahrgäste zu bestehlen. Nach der Vernehmung wieder auf freiem Fuß, fiel der 25-Jährige zwei Stunden später erneut in der KVB-Haltestelle „Neumarkt” auf, als er auf den Treppen zur Tiefebene mehrfach versuchte, Menschen zu bestehlen. Polizisten nahmen ihn erneut fest.
Gegen 18:00 Uhr klickten bei einem wegen Taschendiebstahls bei der Polizei bekannten Algerier an der KVB-Haltestelle „Kalk-Post” die Handschellen, nachdem er versucht hatte, eine Polizistin im Abgang zur U‑Bahn zu bestehlen. Gegen seine Festnahme wehrte er sich erheblich und versuchte immer wieder, die Beamten zu treten. Polizisten stellten bei ihm verschreibungspflichtige Medikamente sicher.
Ein weiterer mutmaßlicher Ladendieb scheiterte an zivilen Einsatzkräften, die ihn beim Parfümdiebstahl auf der Schildergasse erwischten und festnahmen. Der 29-jährige Algerier soll zuvor bereits in einem Sportgeschäft einen Ladendiebstahl begangen haben. Das mutmaßliche Diebesgut übergaben Polizisten an Angestellten der Geschäfte.
Einsatzkräfte der KVB trafen zudem 31 Fahrgäste ohne Fahrschein an und schritten fünfmal gegen Rauchende sowie viermal gegen Konsumenten alkoholischer Getränke in KVB-Bahnen ein. Die mutwillige Betätigung des „Nothalts” wird für einen Fahrgast ebenfalls Folgen haben.