Köln: Ein­woh­ner wer­den gebe­ten den Impf­schutz gegen Masern zu prüfen

Internationale Bescheinigungen über Impfung und Impfbuch

Das Gesund­heits­amt der Stadt Köln lässt ver­lau­ten, dass man den Impf­schutz gegen Masern über­prü­fen soll. Zeit­gleich lässt man auch ver­lau­ten, dass die Zah­len wei­ter­hin sta­bil bleiben.

Die Masern-Fall­zah­len in Köln blei­ben sta­bil. Seit Anfang August hat das Gesund­heits­amt der Stadt Köln nur einen wei­te­ren Masern-Fall in Köln regis­triert. Seit Anfang des Jah­res 2018 lie­gen dem Gesund­heits­amt 139 bestä­tig­te Mel­dun­gen vor. Im gesam­ten letz­ten Jahr gab es ins­ge­samt 17 Masern-Mel­dun­gen in Köln. Das Gesund­heits­amt erhält seit Jah­res­be­ginn ver­mehrt Mel­dun­gen zu Masern-Fäl­len – bei Kin­dern, aber ins­be­son­de­re auch bei jun­gen Erwach­se­nen. Die Alters­span­ne reicht von Neu­ge­bo­re­nen bis zu Senio­rin­nen und Senio­ren. Die Erkran­kun­gen sind über das gesam­te Stadt­ge­biet ver­teilt. Seit meh­re­ren Wochen ver­zeich­net das Gesund­heits­amt einen mode­ra­ten Anstieg der Masern-Fäl­le. Eine Ent­war­nung gibt das Gesund­heits­amt aber nicht.

Masern sind kei­ne harm­lo­se Kin­der­krank­heit und extrem anste­ckend. Über­prü­fen Sie unbe­dingt Ihre Impf­aus­wei­se und holen Sie feh­len­de Imp­fun­gen nach. Schüt­zen Sie Ihre Kin­der, sich selbst und unse­re Stadt,

betont Ober­bür­ger­meis­te­rin Hen­ri­et­te Reker.

Wenn vie­le geimpft sind, kön­nen Aus­brü­che zum Bei­spiel in Kitas, Schu­len, Unis, bei der Arbeit oder bei Groß­ver­an­stal­tun­gen ver­hin­dert werden.

Damit die Zahl der Masern­er­kran­kun­gen lang­fris­tig nicht wei­ter steigt, weist die Stadt Köln die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger durch eine Pla­kat­kam­pa­gne und über ihre Social Media-Kanä­le dar­auf hin, unbe­dingt ihren Impf­schutz über­prü­fen zu las­sen. Die Pla­ka­te der Stadt Köln sind in den digi­ta­len Anla­gen und in den City­Light-Anla­gen zu sehen.

Masern sind eine ernst­zu­neh­men­de Erkran­kung, die durch Viren her­vor­ge­ru­fen wird. Dabei han­delt es sich nicht um eine harm­lo­se Kin­der­krank­heit. Masern kön­nen zu erheb­li­chen Kom­pli­ka­tio­nen und Spät­fol­gen füh­ren. Masern begin­nen in der Regel mit hohem Fie­ber, Hus­ten und Schnup­fen. Inner­halb eini­ger Tage bil­det sich ein Aus­schlag im Gesicht und hin­ter den Ohren und brei­tet sich über den gesam­ten Kör­per aus. Wenn die Beschwer­den nach acht Tagen nicht zurück­ge­hen, steigt die Gefahr erns­ter Kom­pli­ka­tio­nen wie Lun­gen- und Mit­tel­ohr­ent­zün­dung oder Infek­tio­nen des Kehl­kopfs und der Luft­röh­re. Als schlimms­te Fol­gen einer Masern­er­kran­kung kön­nen in sel­te­nen Fäl­len Gehirn­haut- und Gehirn­ent­zün­dun­gen auf­tre­ten, die gege­be­nen­falls zum Tod führen.

Unge­schütz­te Per­so­nen kön­nen sich sehr leicht anste­cken, wenn eine infi­zier­te Per­son in der Nähe ist. Schon fünf Tage vor Auf­tre­ten des Haut­aus­schla­ges sowie vier Tage, nach­dem die Haut­fle­cken sicht­bar gewor­den sind, sind Masern anste­ckend. Die Krank­heits­er­re­ger wer­den über Tröpf­chen, zum Bei­spiel beim Spre­chen, Hus­ten, Nie­sen, über­tra­gen. Nur eine zwei­fa­che Imp­fung bie­tet den bes­ten Schutz gegen Masern.

Ange­sichts der Feri­en­zeit soll­ten Bür­ge­rin­nen und Bür­ger neben dem Masern-Impf­sta­tus auch recht­zei­tig von ihrem Haus­arzt über­prü­fen las­sen, ob sie über alle ande­ren für ihr jewei­li­ges Rei­se­land not­wen­di­gen Imp­fun­gen verfügen.

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