Köln: Grund­stü­cke für 380 Woh­nun­gen wur­den in die­sem Jahr verkauft

Köln-Marsdorf - Hermann-Heinrich-Gossen-Straße - Wohncontainer Foto: Wohncontainer in Köln-Marsdorf (Hermann-Heinrich-Gossen-Straße)

Die Stadt Köln hat in die­sem Jahr 2018 Grund­stü­cke für über 380 Woh­nun­gen ver­kauft. 186 Woh­nun­gen davon sind geför­dert, 146 frei finan­ziert und 48 als Einfamilienhäuser.

Die Lie­gen­schafts­ver­wal­tung der Stadt Köln hat auch in die­sem Jahr einen Bei­trag geleis­tet, die Situa­ti­on auf dem Woh­nungs­markt zu ver­bes­sern. Durch den Ver­kauf städ­ti­scher Grund­stü­cke wird die Errich­tung von ins­ge­samt 380 Wohn­ein­hei­ten ermög­licht. Davon ent­fal­len 186 auf den geför­der­ten Woh­nungs­bau, 146 auf den frei­fi­nan­zier­ten Miet­woh­nungs­bau und 48 auf den Bau von Ein­fa­mi­li­en­häu­sern. Es ist ver­trag­lich ver­ein­bart, dass die Bau­vor­ha­ben in der Regel inner­halb von zwei­ein­halb Jah­ren, das heißt bis Som­mer 2021, fer­tig­ge­stellt sein müssen.

Für die 186 öffent­lich geför­der­ten Woh­nun­gen gilt eine maxi­ma­le Kalt­mie­te von 7,50 Euro. Bei einer För­der­quo­te von 49 Pro­zent wird somit ins­be­son­de­re güns­ti­ger Wohn­raum geschaf­fen. Ange­neh­mer Neben­ef­fekt der Grund­stücks­ver­käu­fe: Für die Stadt­kas­se sind damit Ein­nah­men von rund 22 Mil­lio­nen Euro ver­bun­den. Das Geld wird für den Erwerb künf­ti­ger Bau­grund­stü­cke ein­ge­setzt. So in die­sem Jahr zum Bei­spiel für den Ankauf einer rund 14.000 Qua­drat­me­ter gro­ßen Flä­che, auf der spä­ter 60 Wohn­ein­hei­ten ent­ste­hen werden.

Ober­bür­ger­meis­te­rin Hen­ri­et­te Reker betont:

Mein Ziel ist es, aus­rei­chend bezahl­ba­ren, viel­sei­ti­gen und qua­li­täts­vol­len Wohn­raum für alle Men­schen sicher­zu­stel­len, die in Köln leben und leben wol­len. Stra­te­gi­sche Grund­stücks­an­käu­fe und ‑ver­käu­fe leis­ten dazu einen wich­ti­gen Bei­trag. Auf die­ser Grund­la­ge kön­nen wir die Nach­ver­dich­tung und Wei­ter­ent­wick­lung bestehen­der Quar­tie­re ziel­ori­en­tiert steu­ern, das Instru­ment der Kon­zept­ver­ga­be aus­bau­en und zum Bei­spiel beson­de­ren Wohn­kon­zep­ten, Bau­grup­pen oder Genos­sen­schaf­ten den Zugang zum Woh­nungs­markt ermög­li­chen. Das allein reicht aber nicht aus. Daher ist für mich der neue Stadt­teil Kreuz­feld neben den bestehen­den Ent­wick­lungs­ge­bie­ten ein beson­ders wich­ti­ges Pro­jekt, um der Knapp­heit an Wohn­raum in Köln zu begeg­nen. Die Stadt Köln wird die stra­te­gi­sche und akti­vie­ren­de Lie­gen­schafts­po­li­tik 2019 for­cie­ren. Zugleich erwar­te ich von der Bun­des- und Lan­des­ebe­ne mehr Unter­stüt­zung für die wach­sen­den Städ­te, ins­be­son­de­re bei der Schaf­fung und Mobi­li­sie­rung von Bauland.

Ver­kaufs­ex­po­sés für städ­ti­sche Woh­nungs­bau­grund­stü­cke wer­den lau­fend auf der städ­ti­schen Inter­net­sei­te ver­öf­fent­licht. Hier eine klei­ne Über­sicht diesbezüglich:

Ver­fah­ren zur Ver­ga­be von städ­ti­schen Baugrundstücken:
Für den Ver­kauf von städ­ti­schen Bau­grund­stü­cken hat der Rat der Stadt Köln in sei­ner Sit­zung am 22. Sep­tem­ber 2016 grund­sätz­lich zwei ver­schie­de­ne Ver­ga­be­ver­fah­ren festgelegt.

1. Ver­ga­be nach Konzept:
Städ­ti­sche Grund­stü­cke für die Mehr­fa­mi­li­en­haus­be­bau­ung (Geschoss­woh­nungs­bau) ab zehn Wohn­ein­hei­ten sowie für die Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­haus­be­bau­ung mit mehr als fünf Bau­plät­zen wer­den grund­sätz­lich nach Kon­zept­qua­li­tät ver­ge­ben. Kauf­in­ter­es­sier­te kön­nen sich im Rah­men einer Aus­schrei­bung bewer­ben, wel­che durch uns aus­ge­wer­tet wird. Der Rat der Stadt Köln ent­schei­det auf der Basis die­ser Aus­wer­tung über die Ver­ga­be des Grund­stü­ckes. Nach Abschluss des Kauf­ver­tra­ges wer­den die Kon­takt­da­ten der Käu­fe­rin oder des Käu­fers (Bau­trä­ger für Ein- oder Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser) auf die­ser Sei­te ver­öf­fent­licht. Die Ver­mark­tung erfolgt dann zu gege­be­ner Zeit durch die­se Käu­fe­rin oder die­sen Käu­fer in Eigeninitiative.

2. Ver­ga­be nach Höchstgebot:
Alle ande­ren Grund­stü­cke wer­den gegen Höchst­ge­bot ver­äu­ßert, wobei ein­zel­ne Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­haus­grund­stü­cke aus­schließ­lich an Selbst­nut­zen­de ver­kauft werden.

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