Für Wahlhelfer wird die Stadt Köln in Abhängigkeit der vorhandenen Impfstoffmenge ein Impfangebot für Wahlhelfende ermöglichen.
Bei Interesse können sich die ernannten Wahlhelfer mit dem formalen Ernennungsschreiben der Stadt Köln unter der Mailadresse impfanmeldung@stadt-koeln.de melden. Von dort erhalten sie weitere Informationen zum konkreten Anmeldeverfahren für das Impfzentrum der Stadt Köln.
Dieses Angebot gilt nur für Wahlhelfer, die noch keine Impfung erhalten haben: Sofern Wahlhelfer bereits eine erste Impfung über die Ärztin, den Arzt oder das Impfzentrum im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigung erhalten haben, wird eine erforderliche Zweitimpfung – unverändert – wieder über die Ärztin, den Arzt beziehungsweise das Impfzentrum der KV erfolgen. Eine Neuanmeldung beziehungsweise ein Umschwenken in den Impfstrang für Wahlhelfende ist nicht möglich.
Wer bereits formal als Wahlhelfer ernannt ist, wird vom Wahlamt über das Impfangebot gesondert informiert; alle künftigen Wahlhelfer erhalten mit der jeweiligen Ernennungsurkunde die erforderlichen Informationen.
Wahlhelfenden-Anmeldungen sind online möglich unter www.wahlhelfer.koeln, per E‑Mail unter wahlhelfer@stadt.koeln oder telefonisch unter 0221/221–34333.