Köln: Impf­an­ge­bot für alle Wahl­hel­fer zur Bun­des­tags­wahl 2021

Stimmzettel - Bundestagswahl - Wahlzettel - Politik Foto: Wahlzettel einer Bundestagswahl in Deutschland, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Für Wahl­hel­fer wird die Stadt Köln in Abhän­gig­keit der vor­han­de­nen Impf­stoff­men­ge ein Impf­an­ge­bot für Wahl­hel­fen­de ermöglichen.

Bei Inter­es­se kön­nen sich die ernann­ten Wahl­hel­fer mit dem for­ma­len Ernen­nungs­schrei­ben der Stadt Köln unter der Mail­adres­se impfanmeldung@stadt-koeln.de mel­den. Von dort erhal­ten sie wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum kon­kre­ten Anmel­de­ver­fah­ren für das Impf­zen­trum der Stadt Köln.

Die­ses Ange­bot gilt nur für Wahl­hel­fer, die noch kei­ne Imp­fung erhal­ten haben: Sofern Wahl­hel­fer bereits eine ers­te Imp­fung über die Ärz­tin, den Arzt oder das Impf­zen­trum im Auf­trag der Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gung erhal­ten haben, wird eine erfor­der­li­che Zweit­imp­fung – unver­än­dert – wie­der über die Ärz­tin, den Arzt bezie­hungs­wei­se das Impf­zen­trum der KV erfol­gen. Eine Neu­an­mel­dung bezie­hungs­wei­se ein Umschwen­ken in den Impf­strang für Wahl­hel­fen­de ist nicht möglich.

Wer bereits for­mal als Wahl­hel­fer ernannt ist, wird vom Wahl­amt über das Impf­an­ge­bot geson­dert infor­miert; alle künf­ti­gen Wahl­hel­fer erhal­ten mit der jewei­li­gen Ernen­nungs­ur­kun­de die erfor­der­li­chen Informationen.

Wahl­hel­fen­den-Anmel­dun­gen sind online mög­lich unter www.wahlhelfer.koeln, per E‑Mail unter wahlhelfer@stadt.koeln oder tele­fo­nisch unter 0221/221–34333.

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