Köln: Alle Infor­ma­tio­nen und Maß­nah­men zu Köl­ner Lich­ter 2019

Hohenzollernbrücke - Rhein - Kölner Dom - Köln-Innenstadt/Altstadt-Nord/Deutz Foto: Hohenzollernbrücke mit Blickrichtung auf den Kölner Dom (Köln-Deutz)

Zu den Köl­ner Lich­ter sind nun umfas­send Infor­ma­tio­nen bekannt, die man beach­ten soll­te, wenn man dort­hin rei­sen möch­te. Stra­ßen­sper­ren und mehr sind wie­der im Programm.

Nächs­tes Wochen­en­de wird es wie­der bunt in Köln. Nach­dem der Chris­to­pher Street Day 2019 die­ses Wochen­en­de statt­fin­det, fin­det bereits dar­auf die Woche das Köl­ner Lich­ter-Event an. Dies­be­züg­lich gibt es so eini­ge Infor­ma­tio­nen und Hin­wei­se, die man beach­ten sollte.

Alle Infor­ma­tio­nen zu Köl­ner Lich­ter 2019:

Zu den Köl­ner Lich­tern am Sams­tag, den 13. Juli 2019, erwar­tet die Stadt Köln wie­der eine gro­ße Zahl an Besu­chern. Es kommt zu erheb­li­chen Ver­kehrs­ein­schrän­kun­gen. Besu­che­rin­nen und Besu­chern wird emp­foh­len, mit öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln anzu­rei­sen. Die Köl­ner Ver­kehrs-Betrie­be und die Deut­sche Bahn wer­den ihr Ange­bot ver­stär­ken und zusätz­li­che Fahr­ten anbie­ten. Auto­fah­re­rin­nen und Auto­fah­rern wird emp­foh­len, den Mes­se­park­platz P22 zu nut­zen. Nach Mög­lich­keit sol­len auch die P+R Plät­ze in den Vor­or­ten ange­steu­ert wer­den. Am Deut­zer Bahn­hof kommt es bei der Abrei­se erwar­tungs­ge­mäß zu lan­gen War­te­zei­ten vor dem Bahn­hofs­ge­bäu­de. Auf­grund der zeit­gleich statt­fin­den­den Ger­man Dart Mas­ters in der Lan­xes­s­a­re­na ste­hen die Are­na-Park­häu­ser den Besu­che­rin­nen und Besu­cher der Köl­ner Lich­ter nicht zur Verfügung.

Rhein­bou­le­vard zu den Köl­ner Lich­ter 2019 teil­wei­se offen:

Vie­le Besu­cher wer­den auf dem Rhein­bou­le­vard erwar­tet, die dort trotz der ein­ge-schränk­ten Sicht auf das Haupt­feu­er­werk die Köl­ner Lich­ter ver­fol­gen wol­len. Der Rhein­bou­le­vard wird jedoch nur im obe­ren Bereich in Köln-Deutz von Zuschaue­rin­nen und Zuschau­ern genutzt wer­den können.

Die Ein­schät­zung von Ord­nungs­amt, Poli­zei und Berufs­feu­er­wehr ist gegen­über den Vor­jah­ren unver­än­dert: Die vom Rhein­bou­le­vard aus nur ein­ge­schränk­te Sicht auf das nörd­li­che Haupt­feu­er­werk führt zu Ver­dich­tun­gen in Berei­chen mit bes­se­rer Sicht. Es besteht des­halb die Gefahr, dass Per­so­nen von den Stu­fen stür­zen. Dar­über hin­aus sind die Flucht­we­ge von der Sitz­trep­pe erheb­lich ein­ge­schränkt. Denn süd­lich des Rhein­bou­le­vards fin­det auf der Deut­zer Werft das tra­di­tio­nel­le Schüt­zen­fest der Deut­zer Schüt­zen statt. Im Nor­den grenzt der Rhein­bou­le­vard unmit­tel­bar an den Brü­cken­kopf der Hohen­zol­lern­brü­cke und an das anschlie­ßen­de Ver­an­stal­tungs­ge­län­de. Dadurch ist kein Flucht­weg in die­se Rich­tung mög­lich. Die Nut­zung der Trep­pen­an­la­ge des Rhein­bou­le­vards wäh­rend der Köl­ner Lich­ter wird aus die­sen Grün­den von den Sicher­heits­be­hör­den als pro­ble­ma­tisch und gefähr­lich beurteilt.

Aus Sicher­heits­grün­den ist des­we­gen nur der obe­re Bereich des Rhein­bou­le­vards inklu­si­ve der bei­den Bas­tio­nen zugäng­lich. Der Durch­gang unter­halb der Deut­zer- und Hohen­zol­lern­brü­cke ist in der Zeit von 15:00 Uhr bis cir­ca 02:00 Uhr am Sonn­tag, den 14. Juli 2019 nicht möglich.

Stra­ßen­sper­ren zu den Köl­ner Lich­ter 2019:

Um die Sicher­heit für die Besu­che­rin­nen und Besu­cher zu gewähr­leis­ten, sind ver­schie­de­ne Stra­ßen­sper­run­gen not­wen­dig. In fol­gen­den Berei­chen kommt es zu Sperrungen:

Rhein­brü­cken:

Die Süd­sei­te der Hohen­zol­lern­brü­cke ist ab 20:00 Uhr für Fuß­gän­ge­rin­nen, Fuß­gän­ger, Rad­fah­re­rin­nen und Rad­fah­rer gesperrt. Die Nord­sei­te bleibt bereits ab cir­ca 08:00 Uhr geschlossen.

Die Deut­zer Brü­cke in Fahrt­rich­tung Innen­stadt wird von cir­ca 20:00 bis 02:00 Uhr für den all­ge­mei­nen Fahr­zeug­ver­kehr gesperrt. Die in Fahrt­rich­tung Deutz füh­ren­den Fahr­spu­ren der Deut­zer Brü­cke sowie die Min­de­ner Stra­ße wer­den vor­aus­sicht­lich eben­falls ab cir­ca 20:00 Uhr gesperrt.

Alt­stadt – Rhein­ufer­stra­ße und Kunibertsviertel:

Die Alt­stadt wird bei Bedarf zwi­schen Gür­ze­nich­stra­ße und Am Hof gesperrt, ins­be­son­de­re sobald die Park­häu­ser aus­ge­las­tet sind. Die Rhein­ufer­stra­ße wird in Abhän­gig­keit vom Zuschau­er­auf­kom­men ab spä­tes­tens 20:00 Uhr zwi­schen Heumarkt/Deutzer Brü­cke und Elsa-Bränd­ström-Stra­ße gesperrt. Auch die Zufahrt von der Nord-Süd-Fahrt in die Alt­stadt im Bereich Komö­di­en­stra­ße sowie die Zufahrt in Rich­tung Bres­lau­er Platz über Maximinenstraße/Turiner Stra­ße sind ab cir­ca 23:00 Uhr gesperrt. Eine Sper­rung der Zufahr­ten zum Kuni­berts­vier­tel wird für den Durch­gangs­ver­kehr ab cir­ca 18:00 Uhr eingerichtet.

Deutz:

Der Auen­weg wird ab cir­ca 15:00 Uhr zwi­schen Otto­platz und Deutz-Mül­hei­mer Stra­ße gesperrt. Die Zufahrt in die Adam-Ste­ger­wald-Sied­lung ist ab den Nach­mit­tag nur noch für Anwoh­ner und Anlie­ger mög­lich. Die Aus­fahrt von den Büro­ge­bäu­den an der Mes­se und dem Ther­mal­bad ist über den Auen­weg in Rich­tung Deutz-Mül­hei­mer Stra­ße mög­lich. Im Zeit­raum von 24:00 Uhr bis cir­ca 01:30 Uhr ist die­ser Bereich auf­grund der Abrei­se­strö­me aller­dings nur ein­ge­schränkt befahrbar.

Die Min­de­ner Stra­ße wird von cir­ca 20:00 bis 02:00 Uhr gesperrt. Dadurch ist die Zufahrt zur Deut­zer Brü­cke in Rich­tung stadt­ein­wärts erheb­lich ein­ge­schränkt. Die Zufahrt zum Deut­zer Bahn­hof über die Opla­de­ner Stra­ße ist eben­falls ab 20:00 Uhr gesperrt.   Alle Stra­ßen­sper­run­gen wer­den sobald wie mög­lich wie­der aufgehoben.

Fahr­ver­bot für Last­kraft­wa­gen zu den Köl­ner Lich­ter 2019:

Wie bereits an Sil­ves­ter und Kar­ne­val wird zu den Köl­ner Lich­tern für die Köl­ner Innen­stadt ein Lkw-Fahr­ver­bot ver­hängt. Die Maß­nah­me wur­de gemein­sam mit der Poli­zei abge­stimmt, um die Sicher­heit der Teil­neh­men­den zu erhö­hen. Das Fahr­ver­bot gilt von Sams­tag, den 13. Juli 2019 um 18:00 Uhr bis Sonn­tag, den 14. Juli 2019 um 02:00 Uhr, für Last­kraft­wa­gen sowie Last­kraft­wa­gen mit Anhän­gern bei einem zuläs­si­gen Gesamt­ge­wicht von über 7,5 Ton­nen. Das Fahr­ver­bot besteht nicht für Bus­se. Das Fahr­ver­bot gilt links­rhei­nisch zwi­schen dem Rhein­ufer und den Ringen.

Der Bereich der Sieg­bur­ger Stra­ße zwi­schen Teu­to­nen­stra­ße und Min­de­ner Stra­ße sowie die Deut­zer Brü­cke sind für Lkw über 7,5 Ton­nen gesperrt.

Aus­nah­me­ge­neh­mi­gun­gen von die­sem Fahr­ver­bot kön­nen bis spä­tes­tens Frei­tag, den 12. Juli 2019 um 12:99 Uhr beim Amt für öffent­li­che Ord­nung (Ott­mar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln) bean­tragt wer­den. Ein Antrags­vor­druck mit Hin­wei­sen und Erläu­te­run­gen kann online her­un­ter­ge­la­den, per Fax unter 0221 / 221–26130 oder tele­fo­nisch unter 0221 / 221–26335 ange­for­dert werden.

Ord­nungs­amt im Ein­satz zu Köl­ner Lich­ter 2019:

Der Ord­nungs­dienst und der Ver­kehrs­dienst des Amtes für öffent­li­che Ord­nung wer­den am Ver­an­stal­tungs­tag wie­der ver­stärkt vor Ort sein. Die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter wer­den vor allem die Ein­hal­tung des Jugend­schut­zes, der Gewer­be­ord­nung, des Gast­stät­ten­ge­set­zes und der Köl­ner Stadt­ord­nung im Fokus haben. In die­sem Zusam­men­hang weist das Amt für öffent­li­che Ord­nung noch ein­mal beson­ders dar­auf hin, dass das Gril­len im Rhein­park, im Rhein­gar­ten und im Bereich des Rhein­bou­le­vards ver­bo­ten ist. Der Ver­kehrs­dienst wird ver­stärkt das unsach­ge­mä­ße Par­ken ahn­den und die Ret­tungs­we­ge freihalten.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.