NRW: Land will Clubs und Dis­ko­the­ken ab Sep­tem­ber wie­der öffnen

Rave - Party - Menschen - Personen - Junge Leute - Wald - Fahrrad - Lichter Foto: Illegaler Rave im Juli 2020, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Als ers­tes Bun­des­land nennt NRW ein kon­kre­tes Datum, an dem Clubs und Dis­ko­the­ken wie­der für Tanz­ver­an­stal­tun­gen öff­nen können.

Ab 01. Sep­tem­ber soll dies bei einer sta­bi­len 7‑Ta­ges-Inzi­denz von unter 35 mög­lich sein, die sowohl in der jewei­li­gen Kom­mu­ne als auch lan­des­weit erreicht wer­den muss. Erlaubt sind dann Ver­an­stal­tun­gen auch in geschlos­se­nen Räum­lich­kei­ten und auch mit mehr als 100 Per­so­nen, wenn ein Nega­tiv­t­est­nach­weis und eine Rück­ver­folg­bar­keit gewähr­leis­tet ist.

Zusätz­lich brau­chen die Behör­den „ein von der zustän­di­gen Behör­de geneh­mig­tes Hygie­ne­kon­zept”, in dem „ins­be­son­de­re Kapa­zi­täts­be­schrän­kun­gen, Lüf­tungs­re­ge­lun­gen und der Umfang von im Rah­men des Kon­zepts zuläs­si­gen Ein­schrän­kun­gen bei der Ein­hal­tung von Min­dest­ab­stän­den und Mas­ken­pflicht gere­gelt sein müs­sen”, wie es in der neu­en Coro­naschutz­ver­ord­nung vom 26. Mai 2021 heißt.

Wenn der jewei­li­ge Grenz­wert an drei auf­ein­an­der­fol­gen­den Kalen­der­ta­gen ent­we­der im ent­spre­chen­den Land­kreis oder lan­des­weit über­schrit­ten wird, ist am über­nächs­ten Tag mit der Feie­rei wie­der Schluss. Clubs und Dis­ko­the­ken gehör­ten im März 2020 zu den ers­ten Ein­rich­tun­gen, die wegen der Coro­na-Pan­de­mie schlie­ßen mussten.

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