Für die kommende Europawahl 2019 gibt die Stadt Köln entsprechende Informationen der Bundeswahlleitung bekannt. Dabei gibt es auch Informationen dazu, wie man an der Wahl teilnehmen kann.
Entscheidend für die Wahlteilnahme ist die Notation im Wählerverzeichnis. Der Stichtag für die Ziehung des Wählerverzeichnisses ist der 14. April 2019. In dieses kann in der Zeit von 06. Mai bis 10. Mai Einsicht genommen werden; es liegt im Wahlamt (Stadt Köln, Bürgerdienste – Wahlamt, Ottmar – Pohl- Platz 1, 51103 Köln) aus.
Wahlbenachrichtigung:
Die Wahlbenachrichtigungen werden in der Zeit vom 23. April bis 05. Mai zugestellt. Am 23. April und 24. April werden circa 90 Prozent der Wahlbenachrichtigungen zugestellt sein. Wahlberechtigte, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten hatten, werden über Presseinformation gebeten, sich umgehend an das Wahlamt der Stadt Köln unter der Hotline 0221 / 221–34567 zu wenden.
Möglichkeiten zur Teilnahme an der Wahl
Am Wahltag (26. Mai) besteht die Möglichkeit an der Urnenwahl im auf der Wahlbenachrichtigung benannten Wahlbezirk in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr teilzunehmen. Die Urnenwahl ist mit der Wahlbenachrichtigung oder mit Bundespersonalausweis bzw. Reisepass oder Wahlbenachrichtigung plus Ausweisdokument eines Mitgliedstaates der Europäischen Union möglich.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Direktwahl als Sonderform der Briefwahl. Die Direktwahl beginnt am Dienstag, den 23. April in allen neun Kundenzentren sowie beim Wahlamt in Köln-Kalk. Sie endet am Freitag, den 24. Mai um 12:00 Uhr in den Kundenzentren und um 18:00 Uhr im Wahlamt. Die Wahlberechtigten haben damit über einen Zeitraum von fünf Wochen Gelegenheit, ihre Stimme entweder wohnortnah in dem für sie zuständigen Kundenzentrum ihres Wohnsitzes oder übergreifend für alle Wahlbezirke an Sonderschaltern im Dienstgebäude Kalk-Karree, Dillenburgerstr. 27, 51103 Köln, Foyer / Magistrale, abzugeben. Erfahrungsgemäß ist das Publikumsaufkommen in der letzten Woche und insbesondere am letzten Tag der Öffnung der Direktwahlschalter besonders hoch; das Wahlamt bittet daher die Wählerinnen und Wähler den gesamten Öffnungszeitraum zu nutzen, um ggf. längere Wartezeiten zu vermeiden.
Briefwahl:
Im Vergleich zur Europawahl 2014 sind die Briefwahlbezirke von 224 auf 266 Briefwahlbezirke erhöht worden, um dem permanent steigenden Briefwahlanträgen gerecht zu werden.
Briefwahl kann auf verschiedenen Wegen bequem beantragt werden: per Post mit dem Formular, das sich im unteren Teil der Wahlbenachrichtigung befindet (Wahlscheinantrag), online, per formlosen Brief an das Wahlamt der Stadt Köln, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, per Fax an 221–21911, per E‑Mail an wahlamt@stadt-koeln.de oder per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung. Die Nutzung des Online-Briefwahlantrages ist nur bis Mittwoch, den 22. Mai bis circa 12:00 Uhr möglich. Danach findet keine automatisierte Verarbeitung von Briefwahlanträgen mehr statt. Alle danach noch eingehenden (Post, Fax, Mail-) Briefwahlanträge werden händisch vom Wahlamt bearbeitet. Letzter Zeitpunkt für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist Freitag, den 24. Mai um 18:00 Uhr. Anstelle der ggf. zeitkritisch werdenden Briefwahl wird das Wahlamt für die letzte Woche vor dem Wahlsonntag empfehlen, eher die Möglichkeiten von Direktwahl und vor allem am Wahltag die Urnenwahl im Wahlraum zu nutzen. Im Fall einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung ist die Beantragung von Briefwahl noch am Wahltag (= 26. Mai) bis 15:00 Uhr möglich.
Das Wahlamt empfiehlt wegen der Postlaufzeiten der Briefwahl stets, Briefwahlunterlagen frühzeitig zu beantragen. Die Briefwahlunterlagen werden ab dem 25. April zugestellt, also über einen Zeitraum von insgesamt 5 Wochen.
Spätester Zeitpunkt zur Stimmabgabe per Briefwahl Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag bis spätestens 18.00 Uhr beim Wahlamt der Stadt Köln, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln eingegangen sein. Ausschließlich am Wahltag (= 26. Mai) von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr können Briefwahlunterlagen auch im Briefwahlzentrum in der Köln-Messe abgegeben werden. Sie können jedoch nicht in einem Wahlraum der Urnenwahl abgegeben werden.