Köln: Lkw-Fah­rer ohne Füh­rer­schein bei Kon­trol­le gestoppt

Polizeiauto - Halt Polizei - Schild Foto: Polizeiauto mit einem "Halt Polizei"-Schild, Urheber: Bundespolizei Kleve

Der Ver­kehrs­dienst der Poli­zei Köln hat den Schwer­last­ver­kehr unter die Lupe genommen.

An meh­re­ren Kon­troll- und Geschwin­dig­keits­mess­stel­len im Bereich Han­se­stra­ße prüf­ten die Fach­leu­te ab 6 Uhr akri­bisch ins­ge­samt 46 Lkw und erwisch­ten allein 3 Fah­rer ohne Füh­rer­schein. Nur weni­ge Fahr­zeu­ge wie­sen kei­ne Män­gel auf. Als äußerst pro­ble­ma­tisch nah­men die Ein­satz­kräf­te den leicht­fer­ti­gen Umgang mit Gefahr­gut wahr: Bei 7 Lkw war dahin­ge­hend nur unzu­rei­chen­de oder gar kei­ne Siche­rung vor­han­den. Einem die­ser Fah­rer wur­de die Wei­ter­fahrt unter­sagt: Sei­ne zum Beför­dern von Gefahr­gut zwin­gend erfor­der­li­che ADR-Beschei­ni­gung war bereits 2019 abge­lau­fen. Vier Lkw waren deut­lich über­la­den, einer davon um 46 Prozent.

Schon die ers­ten bei­den kon­trol­lier­ten Last­wa­gen wur­den auf­grund erheb­li­cher tech­ni­scher Män­gel und unge­nü­gen­der Ladungs­si­che­rung aus dem Ver­kehr gezo­gen und – nach­dem der Fah­rer sein Trans­port­gut ord­nungs­ge­mäß gesi­chert hat­te – dem TÜV vor­ge­führt. Ins­ge­samt 11 Fahr­zeu­ge wur­den zwecks Sach­ver­stän­di­gen-Gut­ach­ten zum TÜV Rhein­land gefah­ren. Die unko­ope­ra­tiv auf­tre­ten­den Fah­rer zwei­er ver­kehrs­un­si­che­rer Lkw woll­ten nach erfolg­ter Kon­trol­le par­tout noch ihre Ladung ablie­fern. Dar­auf­hin stell­ten die Beam­ten deren Kenn­zei­chen und Zulas­sungs­be­schei­ni­gun­gen sicher.

775 Lkw-Fah­rer waren zu schnell unter­wegs, wobei die Poli­zis­ten 578 Ver­war­nungs­gel­der erho­ben und 197 Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­an­zei­gen vor­leg­ten. Einer der Kon­trol­lier­ten über­schritt – nach Abzug der Tole­ranz – die zuläs­si­ge Höchst­ge­schwin­dig­keit von 50km/h um 43 Stun­den­ki­lo­me­ter. Dem Mann droht zusätz­lich ein Fahr­ver­bot. Die Voll­stre­ckung der Stadt Köln ihrer­seits pfän­de­te drei Fahr­zeu­ge noch vor Ort und zog offe­ne Aus­stän­de in Höhe von 4600 Euro in bar ein.