Köln: Mehr­fa­mi­li­en­haus durch Schüs­se aus Luft­pis­to­le beschädigt

Flüchtlingsheim - Köln-Ehrenfeld - Herkulesstraße Foto: Flüchtlingsheim (Köln-Ehrenfeld, Herkulesstraße), Urheber: Stadt Köln

Ein Mehr­fa­mi­li­en­haus wur­de durch Schüs­se aus einer Luft­pis­to­le beschä­digt, nach­dem es um Strei­tig­kei­ten um eine Bezie­hung ging. Die Poli­zei Köln stell­te unter ande­rem die Waf­fe sicher.

Frei­tag­abend (28. Dezem­ber 2018) ist ein Mehr­fa­mi­li­en­haus in Köln-Ehren­feld durch zwei Schüs­se aus einem Pkw her­aus beschä­digt wor­den. Alar­mier­te Poli­zis­ten stell­ten in Tat­ort­nä­he die mut­maß­li­che Tat­waf­fe, eine Luft­pis­to­le, in einem mit vier Per­so­nen (Fah­re­rin: 22, Bei­fah­rer: 18, zwei Mit­fah­rer 15, 17) besetz­ten Opel Cor­sa sicher. Nach aktu­el­lem Stand der Ermitt­lun­gen waren der tat­ver­däch­ti­ge Bei­fah­rer (18) und der Anwoh­ner (22) einer Erd­ge­schoss­woh­nung des Hau­ses zuvor über eine Bezie­hung zu der 22-jäh­ri­gen Fah­re­rin des ‘Tat­fahr­zeugs’ in Streit geraten.

Der 22-Jäh­ri­ge war gegen 22:50 Uhr gera­de im Begriff schla­fen zu gehen, als sein Bru­der (19) Knall­ge­räu­sche hör­te – kurz hin­ter­ein­an­der: erst an der Ein­gangs­tür und dann an den Fens­ter­rol­lä­den. Dar­auf­hin stell­ten die Brü­der die Ein­schuss­lö­cher fest und rie­fen die Polizei.

Der jun­ge Köl­ner gab zu Pro­to­koll, dass er einen 18-Jäh­ri­gen aus Düren ver­däch­ti­ge, da er mit die­sem im Streit sei und er ihn erst weni­ge Stun­den zuvor per Whats­app bedroht hat­te. Wäh­rend der Anzei­gen­auf­nah­me fuhr ein blau­er Opel Cor­sa mit Düre­ner Kenn­zei­chen an dem Mehr­fa­mi­li­en­haus auf der Mech­tern­stra­ße vor­bei. Ein wei­te­res Strei­fen­team hielt die­sen wenig spä­ter an und stell­te in dem Klein­wa­gen neben der Luft­pis­to­le, noch eine Eisen­stan­ge und Pfef­fer­spray sicher. Der von dem 22-Jäh­ri­gen benann­te Kon­tra­hent (18) saß auf dem Bei­fah­rer­sitz des Kleinwagens.

Die Kri­mi­nal­po­li­zei hat die Ermitt­lun­gen auf­ge­nom­men und die Jugend­li­chen nach der Anzei­gen- und Tat­ort­auf­nah­me in die Obhut ihrer Erzie­hungs­be­rech­tig­ten übergeben.

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