Ein Mann ist heute früh betrunken mit einem E‑Scooter durch die Kölner Altstadt gefahren. Von der Polizei aufgehalten, wurde ein Promillewert von mehr als 1,1 festgestellt.
Die Polizei Köln hat heute Nacht den Führerschein eines betrunkenen E‑Scooter Fahrers beschlagnahmt. Der junge Mann fuhr um 04:20 Uhr mit einem Atemalkoholwert von mehr als 1,1 Promille in Schlangenlinien auf dem Hohenzollernring, als er einer Polizeistreife begegnete.
Der 21-Jährige zeigte sich überrascht, als die Beamten ihn zur Blutprobe mit zur Wache nahmen. Die Polizei weist darauf hin, dass das Führen von Elektro-Kleinstfahrzeugen unter Alkoholeinfluss wie das Führen anderer Kraftfahrzeuge, z.B. Autos, geahndet wird. Je nach Grad der Alkoholisierung (Promillewert) beziehungsweise dem Umfang alkoholbedingter Ausfallerscheinungen begeht ein Führer eines E‑Scooters eine Straftat nach § 316 StGB oder bei einer Gefährdung sogar eine Straftat nach § 315 c StGB. Verursacht ein betrunkener E‑Scooter-Fahrer einen Unfall mit Personenschaden oder hohem Sachschaden, muss er zudem mit erheblichen zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen.