Letztes Jahr hatte ein Rollstuhlfahrer sich unbeobachtet gefühlt und onanierte. Jedoch bemerkte das sein Nachbar, filmte die Szene und ging damit zur Polizei. Nun kam der Prozess.
Vor rund einem Jahr fühlte ein Exhibitionist sich auf seinem Balkon unbeobachtet, sodass er sich komplett auszog und anfing zu onanieren. Doch einer hatte das mitbekommen: Sein Nachbar – er filmte sogar die ganze Szene und ging damit anschließend zur Polizei.
Der Nachbar zeigte ihn wegen exhibitionistischen Handelns an und so erhielt der Exhibitionist einen Strafbefehl von über 300 Euro. Doch auf diesen lag er Einspruch ein und suchte einen Anwalt auf.
Nun kam es Prozess: Der Exhibitionist wohnt in den oberen Etagen des Hauses und hat sichergestellt, dass ihn niemand zuschaut – so seine Verteidigungsstrategie. Das sah die Staatsanwältin – die den Prozess darüber nun führte – nicht so.
Bedingt dadurch, dass der Exhibitionist bisher nicht straffällig war, wurde im allgemeinen Einverständnis der Prozess gegen eine Geldbuße in Höhe von 300 Euro eingestellt. Im Rollstuhl sitzt der Exhibitionist aufgrund eines Arbeitsunfalls in Russland – er stürzte tief und erlitt mehrere Knochenbrüche. Seine Eltern haben ihn letztes Jahr nach Deutschland geschickt, für eine bessere, medizinische Versorgung.