Bonn: Schutz­maß­nah­men wer­den auf­grund Coro­na­vi­rus verschärft

Frau - Seniorin - Rollator - Maske - Öffentlichkeit Foto: Frau mit Rollator und Mundmaske in der Öffentlichkeit, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Stadt Bonn hat bei den Coro­na-Neu­in­fek­tio­nen die 7‑Ta­ge-Inzi­denz­zahl von 50 überschritten.

Daher wer­den die Maß­nah­men zur Ein­däm­mung der Coro­na-Pan­de­mie ver­schärft. Über eine All­ge­mein­ver­fü­gung wer­den die zusätz­li­chen Schutz­maß­nah­men am Frei­tag, den 16. Okto­ber 2020 im Amts­blatt ver­öf­fent­licht. Sie tre­ten am dar­auf­fol­gen­den Sams­tag, den 17. Okto­ber 2020 in Kraft und gel­ten zunächst bis ein­schließ­lich 31. Okto­ber 2020. Ab Sams­tag, den 17. Okto­ber 2020 gilt eine Mas­ken­pflicht in den Bon­ner und Bad Godes­ber­ger Fuß­gän­ger­zo­nen sowie in den Beue­ler und Duis­dor­fer Einkaufsstraßen.

Dar­über hin­aus dür­fen sich nur noch maxi­mal fünf Per­so­nen (bis­her zehn) aus unter­schied­li­chen Haus­hal­ten im öffent­li­chen Raum tref­fen. In der gesam­ten Stadt darf Alko­hol nicht mehr zwi­schen 22:00 und 06:00 Uhr ver­kauft wer­den und es gilt eine Sperr­stun­de für Gast­stät­ten von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr.

Durch das Über­schrei­ten der 50er-Gren­ze bei den Neu­in­fek­tio­nen auf 100.000 Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­ner in den letz­ten sie­ben Tagen grei­fen zudem wei­te­re Maß­nah­men durch die Coro­naschutz­ver­ord­nung des Landes.

Der Stadt­ord­nungs­dienst wird die Ein­hal­tung der ver­schärf­ten Regeln kon­trol­lie­ren. Wer bei­spiels­wei­se gegen die Mas­ken­pflicht ver­stößt, muss mit einem Buß­geld von 50 Euro pro Per­son rechnen.

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