Köln: Nut­zungs­zeit von Grab­stät­ten läuft ab und kann ver­län­gert werden

Westfriedhof Köln - Venloer Straße 1132 Foto: Stature auf dem Westfriedhof (Köln-Ossendorf/Vogelsang), Urheber: Stadt Köln

Aktu­ell infor­miert die Stadt Köln dar­über, dass die Nut­zungs­zeit von Grab­stät­ten, die 2007 abge­schlos­sen wur­den, bald enden. Sie kön­nen auf Antrag für ein Jahr bis zwölf Jah­re ver­län­gert werden.

Auf den fünf Zen­tral­fried­hö­fen und ver­schie­de­nen Stadt­teil­fried­hö­fen enden bei Grab­stät­ten ohne Pfle­ge­ver­pflich­tung nach der Ruhe­zeit von zwölf Jah­ren die Nutzungsrechte.

Wer ein sol­ches Nut­zungs­recht zwi­schen dem 1. Juli und 30. Sep­tem­ber 2007 auf Mela­ten, dem Nord­fried­hof, West­fried­hof, Süd­fried­hof und Ost­fried­hof oder auf den Fried­hö­fen Chor­wei­ler, Deutz, Kalk, Dünn­wald, Sürth, Lei­den­hau­sen, Mül­heim, Schön­ra­ther Hof, Lehm­ba­cher Weg oder Worrin­gen erwor­ben hat, kann es auf Antrag um ein bis zwölf Jah­re ver­län­gern lassen.

Die aktu­el­le Jah­res­ge­bühr beträgt 147,08 Euro. Der Ver­län­ge­rungs­an­trag muss inner­halb eines Monats nach die­ser Bekannt­ma­chung bei der Fried­hofs­ver­wal­tung ein­ge­reicht werden.

Fra­gen beant­wor­tet die­se unter Tele­fon: 0221 / 221–25108. Wer in den ver­gan­ge­nen Jah­ren bereits eine Ver­län­ge­rung bean­tragt hat, kann die Ablauf­zeit der dafür aus­ge­stell­ten Urkun­de entnehmen.

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