Köln: Stadt gibt Über­blick über aktu­el­len Coronavirus-Stand

Gesundheitsamt Köln - Neumarkt - Haupteingang - Köln-Innenstadt-Altstadt Foto: Haupteingang vom Gesundheitamt Köln am Neumarkt (Köln-Altstadt)

Am Diens­tag­abend wur­de das Gesund­heits­amt über eine posi­tiv getes­te­te Per­son – eine stu­den­ti­sche Prak­ti­kan­tin am Rhein­gym­na­si­um in Mül­heim – informiert.

Um die Kon­takt­per­so­nen zu ermit­teln und mög­li­che wei­te­re Maß­nah­men ein­zu­lei­ten, fiel der Unter­richt an der Schu­le heu­te aus. Das Kol­le­gi­um wur­de gebe­ten, zu erschei­nen, um dem Team des Gesund­heits­am­tes für Fra­gen zur Ver­fü­gung zu ste­hen. Eben­so bleibt das Sekre­ta­ri­at besetzt und funk­ti­ons­fä­hig, damit die lau­fen­den Schul­an­mel­dun­gen wei­ter durch­ge­führt wer­den kön­nen. Nach bis­he­ri­gem Kennt­nis­stand war die Lehr­kraft nur in ein­ge­schränk­tem Maße an einem Tag in einer Klas­se tätig. Die Prak­ti­kan­tin hat­te nach eige­nen Anga­ben am Kar­ne­vals­ge­sche­hen im Kreis Heins­berg teil­ge­nom­men. Der Schul­un­ter­richt kann am Don­ners­tag wie­der auf­ge­nom­men werden.

Die ermit­tel­ten 17 engen Kon­takt­per­so­nen, davon elf Schü­le­rin­nen und Schü­ler, drei Leh­re­rin­nen und Leh­rer und drei wei­te­re Prak­ti­kan­tin­nen, sind ermit­telt und befin­den sich zwi­schen­zeit­lich in häus­li­cher Qua­ran­tä­ne. Mit die­sem Fall und noch fünf wei­te­ren Per­so­nen, die in der ver­gan­ge­nen Nacht als Infek­ti­on mit dem Coro­na-Virus bestä­tigt wur­den, erhöht sich die Gesamt­zahl der „bestä­tig­ten” Fäl­le auf ins­ge­samt zwölf. Sechs Per­so­nen haben einen Bezug nach Heins­berg, vier ins Aus­land und bei zwei Fäl­len wird noch wei­ter ermit­telt. Für die­se Fäl­le sind bis­her ins­ge­samt 91 in Köln leben­de Kon­takt­per­so­nen ermit­telt. Sie wer­den durch das städ­ti­sche Gesund­heits­amt in häus­li­cher Qua­ran­tä­ne eng­ma­schig betreut. Die übri­gen Kon­takt­per­so­nen außer­halb Kölns wur­den an die zustän­di­gen Gesund­heits­äm­ter der jewei­li­gen Wohn­ort­ge­mein­den gemel­det. 58 Köl­ner wer­den hier als Kon­takt­per­so­nen betreut, die von ande­ren Gesund­heits­äm­tern gemel­det wurden.

In der Feu­er­wa­che 5 in Wei­den­pesch sind vier Mit­ar­bei­ter bestä­tigt erkrankt. Dar­auf­hin wur­den 26 wei­te­re Mit­ar­bei­ter bzw. Kon­takt­per­so­nen aus dem Dienst genom­men. Die per­so­nel­len Kom­pen­sa­ti­ons-Maß­nah­men sind ange­lau­fen, die Feu­er­wa­che ist kom­plett handlungsfähig.

Das gemein­sam von Uni­ver­si­täts­kli­nik Köln, Kas­sen­ärzt­li­cher Ver­ei­ni­gung und Gesund­heits­amt Köln betrie­be­ne Infek­ti­ons­schutz­zen­trum auf dem Gelän­de der Uni­ver­si­täts­kli­nik Köln wur­de ges­tern von 20 Per­so­nen auf­ge­sucht, die sich dort auf den Coro­na-Virus haben tes­ten lassen.

Mit Blick auf den wei­ter wach­sen­den Koor­di­nie­rungs­be­darf hat die Stadt Köln heu­te Mor­gen erst­mals den Kri­sen­stab ein­be­ru­fen, an dem neben den ver­schie­de­nen Fach­de­zer­na­ten der Stadt­ver­wal­tung auch Ver­tre­ter der Poli­zei, der Ver­kehrs­un­ter­neh­men und Ver­sor­gungs­un­ter­neh­men regu­lär teil­neh­men. Der Kri­sen­stab wird in regel­mä­ßi­gen Abstän­den bis auf wei­te­res tagen. Alle betei­lig­ten Orga­ni­sa­tio­nen haben kei­ne rele­van­ten Per­so­nal­aus­fäl­le auf­grund von Coro­na-Erkran­kun­gen zu ver­zeich­nen, berei­ten sich aller­dings zum Bei­spiel auf denk­ba­re Qua­ran­tä­ne­maß­nah­men vor.

Als Prä­ven­tiv­maß­nah­me hat der Kri­sen­stab die Ent­wick­lung einer Hand­lungs- und Check­lis­te zur Gesund­heits­ri­si­ko­ab­schät­zung von grö­ße­ren Ver­an­stal­tun­gen in Köln in Auf­trag gege­ben. Sie soll den Ver­an­stal­tern zur Ein­ord­nung ihrer Risi­ko­be­wer­tung zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Der­zeit sieht der Kri­sen­stab kei­ne medi­zi­ni­sche Not­wen­dig­keit, zum Bei­spiel pau­schal Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen abzu­sa­gen. Eine Schlie­ßung von öffent­li­chen Ein­rich­tun­gen sei nur anlass­be­zo­gen und im Ein­zel­fall zu prü­fen. Das Robert-Koch-Insti­tut hat auf sei­nen Inter­net-Sei­ten einen umfang­rei­chen Kata­log von Kri­te­ri­en dar­ge­legt, die eine dezi­dier­te­re Beur­tei­lung des gesund­heit­li­chen Risi­kos erlaubt.

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