Köln: Stadt unter­sagt die Was­ser­ent­nah­me aus Gewässern

Regenschirm - Regen - Wind - Frau - Öffentlichkeit Foto: Frau mit Regenschirm im Wind und Regen, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Köl­ner Gewäs­ser lei­den nach den gerin­gen Nie­der­schlä­gen im Früh­jahr bereits jetzt unter einer extre­men Trockenheit.

Die Regen­fäl­le im März die­ses Jah­res haben die Situa­ti­on nicht signi­fi­kant und nicht lang­an­hal­tend ver­bes­sert. Auf­grund des aus­ge­blie­be­nen Regens füh­ren die Bäche immer weni­ger Was­ser, man­che haben bereits über­haupt kein Was­ser mehr.

Des­we­gen hat das Umwelt- und Ver­brau­cher­schutz­amt der Stadt Köln wie schon in den ver­gan­ge­nen Jah­ren eine All­ge­mein­ver­fü­gung erlas­sen. Dem­nach ist die Ent­nah­me von Was­ser aus den Bächen, die im Köl­ner Stadt­ge­biet ver­lau­fen, ver­bo­ten. Vor allem den Grund­stücks­ei­gen­tü­mer, deren Gär­ten direkt an sol­chen Fließ­ge­wäs­sern lie­gen, wird damit die Was­ser­ent­nah­me unter­sagt. Eine Ent­nah­me mit elek­tri­schen Pum­pen ist ohne eine was­ser­recht­li­che Erlaub­nis ohne­hin nicht zulässig.

Das Ver­bot betrifft alle 24 offen ver­lau­fen­den Köl­ner Fließ­ge­wäs­ser im links- und rechts­rhei­ni­schen Stadt­ge­biet. Für die vier links­rhei­ni­schen Gewäs­ser – dies sind Pletsch­bach, Fre­che­ner Bach, Duf­fes­bach und Gleue­ler Bach – gibt es auf­grund der beson­de­ren ört­li­chen Gege­ben­hei­ten kaum Berüh­rungs­punk­te mit Privatanlieger.

Anders sieht es bei den Bächen auf der rech­ten Rhein­sei­te aus. Dort sind häu­fi­ger direkt an den Gewäs­sern pri­vat genutz­te Grund­stü­cke zu fin­den. Aktu­ell sind rechts­rhei­nisch Sel­bach, Fleh­bach und Was­ser­bach bereits voll­stän­dig tro­cken. Ande­re rechts­rhei­ni­sche Bäche, wie bei­spiels­wei­se Strun­de, Fran­ken­forst­bach, Kem­per­bach, Gies­bach und Kur­ten­wald­bach, zei­gen bereits extrem nied­ri­ge Was­ser­stän­de. Loka­le und kurz­zei­ti­ge Nie­der­schlä­ge kön­nen auch hier die Situa­ti­on nicht nach­hal­tig entspannen.

Unge­re­gel­te, unein­ge­schränk­te und häu­fi­ge Ent­nah­men von Was­ser bedro­hen nicht nur die Tier- und Pflan­zen­welt, son­dern gefähr­den auch die not­wen­di­ge, natür­li­che Selbst­rei­ni­gung der Gewäs­ser. Bedingt durch die nied­ri­gen Was­ser­stän­de sinkt die Sau­er­stoff­zu­fuhr, wäh­rend zugleich die Was­ser­tem­pe­ra­tur steigt. Dies führt zu einer mas­si­ven Stö­rung der Gewäs­ser­öko­lo­gie und des Was­ser­haus­hal­tes. So kön­nen die Lebens­räu­me für die im Was­ser leben­den Tie­re und Pflan­zen nach­hal­tig und weit­rei­chend geschä­digt werden.

Die Stadt schätzt die Zahl der an den Bächen im Köl­ner Stadt­ge­biet lie­gen­den Grund­stücks­ei­gen­tü­mer auf etwa 800 bis 900. Die All­ge­mein­ver­fü­gung gilt zunächst bis zum 31. Okto­ber 2023 und kann je nach Situa­ti­on und Wit­te­rung ver­län­gert werden.

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