Köln: Teil­nah­me an Gerichts­ter­mi­nen per Videokonferenz

Justicia - Figur - Waage - Göttin der Gerechtigkeit - Justitia - Gericht Foto: Sicht auf Justitia, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Beim Finanz­ge­richt Köln kön­nen die Betei­lig­ten jetzt ohne beson­de­re tech­ni­sche Vor­aus­set­zun­gen per Video­kon­fe­renz teilnehmen.

Not­wen­dig ist hier­für ledig­lich ein inter­net­fä­hi­ger Com­pu­ter mit Kame­ra, Mikro­fon und Laut­spre­cher oder Head­set. Das Finanz­ge­richt Köln hat zwar schon seit vie­len Jah­ren eine Video­kon­fe­renz­an­la­ge. Doch bis­her war die Teil­nah­me an Gerichts­ter­mi­nen für die Betei­lig­ten eher beschwer­lich, da sie eine kom­pa­ti­ble Anla­ge benö­tig­ten. Durch die Wei­ter­ent­wick­lung der Video­kon­fe­renz­platt­for­men ist es nun­mehr mög­lich, die Video­kon­fe­renz­an­la­ge des Finanz­ge­richts Köln auch in brow­ser­fä­hi­gen Kon­fe­renz­sys­te­men zu nutzen.

Dane­ben steht im Finanz­ge­richt Köln eine zwei­te Video­kon­fe­renz­an­la­ge zur Ver­fü­gung. Hier­durch wer­den zeit­auf­wän­di­ge Anfahrts­we­ge, Park­platz­su­che und War­te­zei­ten ver­mie­den. Wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie wird durch eine Video­kon­fe­renz auch ein wich­ti­ger Bei­trag zum Schutz vor einer Anste­ckung mit dem COVID 19-Virus geleistet.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.