Beim Finanzgericht Köln können die Beteiligten jetzt ohne besondere technische Voraussetzungen per Videokonferenz teilnehmen.
Notwendig ist hierfür lediglich ein internetfähiger Computer mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher oder Headset. Das Finanzgericht Köln hat zwar schon seit vielen Jahren eine Videokonferenzanlage. Doch bisher war die Teilnahme an Gerichtsterminen für die Beteiligten eher beschwerlich, da sie eine kompatible Anlage benötigten. Durch die Weiterentwicklung der Videokonferenzplattformen ist es nunmehr möglich, die Videokonferenzanlage des Finanzgerichts Köln auch in browserfähigen Konferenzsystemen zu nutzen.
Daneben steht im Finanzgericht Köln eine zweite Videokonferenzanlage zur Verfügung. Hierdurch werden zeitaufwändige Anfahrtswege, Parkplatzsuche und Wartezeiten vermieden. Während der Corona-Pandemie wird durch eine Videokonferenz auch ein wichtiger Beitrag zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem COVID 19-Virus geleistet.