Bevor die Hauptreisezeit beginnt, sollte man seine vorhandene Reisedokumente auf Gültigkeit überprüfen. Die Bundespolizei Münster gibt dazu einige Tipps und Tricks dazu.
Informationen zu Reisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige bei Reisen in das Ausland (mit welchen Dokumenten darf ich einreisen) gibt das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite. Darüber hinaus kann und sollte man sich gegebenenfalls auf den Internetseiten der jeweiligen Auslandsvertretung des Zielreiselandes über die Einreisebestimmungen informieren – insbesondere, wenn man eine andere Staatsangehörigkeit besitzt.
Abgelaufene Reisepässe können – auch wenn sie bei EU-Bürgern innerhalb der EU auch bis zum einem Jahr abgelaufen sein können – zu einem Problem werden, wenn im grenzüberschreitenden Flugverkehr die Beförderungsbestimmungen der Luftverkehrsunternehmen gültige Ausweisdokumente vorschreiben. In Notfällen kann die Bundespolizei Passersatzpapiere, Reiseausweis als Passersatz (deutsche Staatsangehörige) und Notreiseausweis (andere Nationalitäten: im wesentlichen EU, EWR und Schweiz, Personen mit deutschem Aufenthaltstitel) gegen Gebühr ausstellen. Grundsätzlich gilt immer, dass die Ausstellung nur zur Vermeidung unbilligender Härte erfolgt, wenn eine anderweitige Beschaffung von Reisedokumenten nicht mehr zeitgerecht möglich ist.
Beispiel: Ein vorläufiger Personalausweis – teilweise auch vorläufiger Reisepass – kann direkt bei den Meldebehörden erhalten werden. Ein Online-Antrag für einen Reiseausweis als Passersatz zwei Wochen vor Reisetermin wäre schon ein Grund die Erteilung eines Ersatzdokumentes abzulehnen, weil es durchaus zumutbar ist das noch rechtzeitig zu erledigen. Sofern die Erteilung eines Ersatzdokumentes dann doch erforderlich ist, sollte man sich frühzeitig zum Check-In einfinden.
Nicht alle Staaten erkennen Passersatzpapiere an! Die Erteilung ist nicht für alle Staaten möglich – Innerhalb EU unproblematisch, darüber hinaus nicht überall anerkannt, zum Beispiel bei Reisen in die Türkei.