Köln: Vor­läu­fi­ge Ein­satz­bi­lanz nach Eröff­nung der Karnevalssession

Karneval - Fastnacht - Fasching - Fünfte Jahreszeit - Straße - Menschen - Kostüm Foto: Sicht auf ein Straßenkarneval, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Mit mehr als 1.100 Ein­satz­kräf­ten hat die Poli­zei Köln am Don­ners­tag die dies­jäh­ri­ge Ses­si­ons­er­öff­nung begleitet.

Bereits in den frü­hen Mor­gen­stun­den waren auf­grund des hohen Besu­cher­auf­kom­mens die Ver­an­stal­tungs­flä­chen im Kwar­tier Latäng sowie dem Heu­markt stark aus­ge­las­tet. Poli­zis­ten der Bereit­schafts­po­li­zei haben sich früh­zei­tig an den Kon­troll­stel­len im Bereich der Zül­pi­cher Stra­ße auf­ge­stellt, um bei Bedarf die Ord­nungs­kräf­te der Stadt sofort zu unterstützen.

Bis zum Don­ners­tag­abend um 20:00 Uhr spra­chen Ein­satz­kräf­te 75 Platz­ver­wei­se aus. 18 über­wie­gend alko­ho­li­sier­te Per­so­nen ver­brin­gen den Rest der Nacht im Poli­zei­ge­wahr­sam. Die ers­te Inge­wahrs­am­nah­me des Tages erfolg­te gegen 13:00 Uhr nach Exhibitionismus.

In den spä­ten Nach­mit­tags- und Abend­stun­den und mit erhöh­tem Alko­hol­kon­sum for­der­te das dar­aus resul­tie­ren­de Aggres­si­ons­po­ten­ti­al immer wie­der deut­lich erkenn­ba­re Poli­zei­prä­senz. Ein­satz­kräf­te grif­fen früh­zei­tig und kon­se­quent ein, um auf­kei­men­de Aus­ein­an­der­set­zun­gen zu unter­bin­den und jede Form von Eska­la­ti­on zu verhindern.

Bis 20:00 Uhr fer­tig­ten die Beam­ten nach vor­läu­fi­gen Erkennt­nis­sen bis­lang ins­ge­samt 57 Straf­an­zei­gen, davon fünf Kör­per­ver­let­zungs­de­lik­te sowie zehn Anzei­gen wegen gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zun­gen. In drei Fäl­len lei­te­ten die Ein­satz­kräf­te Ver­fah­ren wegen Sexu­al­de­lik­ten ein.

Die in die­ser Bilanz dar­ge­stell­ten Kri­mi­na­li­täts- und Ein­satz­zah­len kön­nen sich noch ver­än­dern. Die Auf­lis­tun­gen ste­hen unter dem Vor­be­halt, dass noch wei­te­re Anzei­gen bei der Poli­zei Köln ein­ge­hen kön­nen, bezie­hungs­wei­se dass Delik­te im Zuge der Ermitt­lun­gen anders ein­ge­ord­net wer­den müs­sen. Dies ist zum Bei­spiel der Fall, wenn sich ein Raub in einer Ver­neh­mung als Dieb­stahl her­aus­stellt. Eine abschlie­ßen­de Bewer­tung ist viel­fach erst zu einem spä­te­ren Zeit­punkt und nach wei­te­ren Ermitt­lun­gen möglich.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.