Köln: Zoll bekämpft Schwarz­ar­beit und ille­ga­le Beschäftigung

Zoll - Behörde - Beamten - Dienstkleidung - Frau - Mann - Öffentlichkeit Foto: Zollbeamte auf einer Baustelle, Urheber: Hauptzollamt Köln

Ille­ga­le Beschäf­ti­gun­gen, Hin­ter­zie­hung von Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­gen und Schein­selbst­stän­dig­keit und Sozi­al­leis­tungs­be­trug wur­den festgestellt.

So das ers­te Fazit des Köl­ner Haupt­zoll­amts nach Kon­trol­len an den ver­gan­ge­nen drei Frei­ta­gen. Zöll­ne­rin­nen und Zöll­ner der Finanz­kon­trol­le Schwarz­ar­beit des Stand­orts Bonn prüf­ten auch auf­grund anony­mer Hin­wei­se Bau­stel­len in Bonn, Königs­win­ter und Hennef.

„Sechs Män­ner aus Mol­da­wi­en, Alba­ni­en und Maze­do­ni­en im Alter zwi­schen 23 und 35 Jah­ren konn­ten kei­nen erfor­der­li­chen Auf­ent­halts­ti­tel vor­le­gen. Zwei von ihnen ver­such­ten zu Beginn der Kon­trol­le zu flüch­ten und einer hat­te sich im Kel­ler des Roh­baus ver­steckt”, so Jens Ahl­and, Pres­se­spre­cher des Haupt­zoll­amts Köln.

Über die wei­te­ren auf­ent­halts­recht­li­chen Maß­nah­men ent­schei­det jetzt die zustän­di­ge Aus­län­der­be­hör­de, nach­dem die ille­gal beschäf­tig­ten Arbei­ter teil­wei­se erken­nungs­dienst­lich behan­delt und mit Dol­met­schern ver­nom­men wur­den. Die wei­te­ren Ermitt­lun­gen der Finanz­kon­trol­le Schwarz­ar­beit kon­zen­trie­ren sich nun auf die Ar-beit­ge­ber der Männer.

„Hin­ter dem Begriff ille­ga­le Beschäf­ti­gung steckt die knall­har­te Aus­beu­tung von Men­schen zu Hun­ger­löh­nen. Wir wol­len in ers­ter Linie die Pro­fi­teu­re sol­cher Machen­schaf­ten zur Rechen­schaft zie­hen”, so Ahl­and weiter.

Ins­ge­samt wur­den auf den drei Bau­stel­len 20 Per­so­nen von 11 ange­trof­fe­nen Fir­men zu ihrer Beschäf­ti­gung oder selbst­stän­di­gen Tätig­keit befragt. Dar­un­ter auch ein 50-jäh­ri­ger Deut­scher, der bei Maler­ar­bei­ten ange­trof­fen wur­de. Er war nicht zur Sozi­al­ver­si­che­rung gemel­det und bezog zudem Sozi­al­leis­tun­gen. Bei einem 29-jäh­ri­gen Rumä­nen, der bei Ver­put­zer­ar­bei­ten ange­trof­fen wur­de, gibt es kon­kre­te Anhalts­punk­te für Scheinselbstständigkeit.