Die Stadt Köln verbietet zum Jahreswechsel vom 31. Dezember 2020, ab 20:00 Uhr bis 01. Januar 2021 um 03:00 Uhr Pyrogegenstände.
Gemeint ist das Zünden und Abbrennen von Feuerwerkskörpern, Leuchtkugeln, Raketen, bengalischem Feuer, Rauchpulver oder anderen pyrotechnischen Gegenständen.
Das Verbot gilt für folgende Bereiche:
- Altstadt
- Brüsseler Platz
- Chlodwigplatz
- Chorweiler Zentrum
- Deutz Nord
- Deutz Süd
- Deutzer Brücke
- Deutzer Freiheit
- Domumgebung
- Ebertplatz
- Frankfurter Straße
- Friesenplatz
- Görlinger Zentrum
- Hohenzollernbrücke
- Hohenzollernring
- Keupstraße
- Rheinauhafen
- Rheinbrücken
- Rheinuferpromenade
- Rudolfplatz
- Severinsbrücke
- Theodor-Heuss-Park
- Wiener Platz
- Zülpicher Viertel
Das Feuerwerksverbot soll dazu dienen, die Bildung von Menschenansammlungen im öffentlichen Raum zu verhindern. Zudem soll es bewirken, dass die Gesundheitseinrichtungen nicht durch zusätzliche Patienten, die durch Feuerwerk beispielsweise Brandverletzungen erleiden, überstrapaziert werden.