Neuss: Bilanz einer Ver­kehrs­kon­trol­le vom letz­ten Wochenende

Polizeiauto - Halt Polizei - Schild Foto: Polizeiauto mit einem "Halt Polizei"-Schild, Urheber: Bundespolizei Kleve

Am Wochen­en­de führ­te der Ver­kehrs­dienst der Poli­zei im Rhein-Kreis Neuss an meh­re­ren Stel­len im Kreis­ge­biet Kon­trol­len durch.

Am Frei­tag­abend fiel den fach­lich geschul­ten Beam­ten auf der Fes­ser­stra­ße in Neuss zunächst ein Daim­ler Chrys­ler aus Düs­sel­dorf durch sei­ne sehr tie­fe Karos­se­rie auf. Der 24-jäh­ri­ge Fahr­zeug­füh­rer der zeit­gleich auch Hal­ter des Wagens ist, hat­te u.a. die Fahr­werks­fe­dern sowie die Rad-/Rei­fen­kom­bi­na­ti­on an dem Daim­ler unzu­läs­sig ver­än­dert. Dies führt zum Erlö­schen der Betriebs­er­laub­nis, da bei­spiels­wei­se durch die feh­len­de Abstim­mung von Stoß­dämp­fern und Federn die Sta­bi­li­tät beim Fah­ren und somit auch die Sicher­heit ins­ge­samt ver­rin­gert sein kön­nen. Den jun­gen Mann aus Düs­sel­dorf erwar­tet ein Buß­geld in Höhe von 90 Euro plus Ver­wal­tungs­ge­büh­ren. Außer­dem wur­de ihm die Wei­ter­fahrt unter­sagt und er durf­te sei­nen Weg zu Fuß fortsetzen.

Nur kur­ze Zeit spä­ter geriet ein Audi TT mit Neus­ser Kenn­zei­chen in den Fokus der Ord­nungs­hü­ter. Der Wagen fiel den Beam­ten auf der Stra­ße „Glock­ham­mer” in der Neus­ser Innen­stadt auf­grund sei­ner unan­ge­passt hohen Geschwin­dig­keit auf. Nach einer kur­zen Nach­fahrt, bei der sich der Mann am Steu­er des Audis durch sei­ne Fahr­ma­nö­ver abso­lut rück­sichts­los und ver­kehrs­ge­fähr­dend gebar­te, konn­te er auf der Hafen­stra­ße ange­hal­ten und kon­trol­liert werden.

Unter ande­rem war er mit 80 km/h anstel­le der erlaub­ten 30 km/h in der Neus­ser Innen­stadt unter­wegs gewe­sen. Zudem besteht der Ver­dacht, dass er einen Rad­fah­rer beim Anfah­ren an einer roten Ampel leicht tou­chier­te. Bei dem Auto­fah­rer han­del­te es sich um einen 25-jäh­ri­gen Neus­ser, der nach eige­nen Anga­ben gera­de erst den Füh­rer­schein macht. Die Beam­ten stuf­ten nach Rück­spra­che mit der Staats­an­walt­schaft das Ver­hal­ten des Audi­fah­rers als ver­bo­te­nes Kraft­fahr­zeug­ren­nen ein. Zudem wird gegen ihn wegen Stra­ßen­ver­kehrs­ge­fähr­dung und wegen des Fah­rens ohne Fahr­erlaub­nis ermit­telt. Ein Straf­ver­fah­ren ist ein­ge­lei­tet. Der Audi wur­de direkt vor Ort als Tat­mit­tel ein­ge­zo­gen und abgeschleppt.

Die Poli­zei wird wei­ter­hin Kon­trol­len die­ser Art im gesam­ten Kreis­ge­biet durch­füh­ren. Auch gegen Dro­gen­kon­sum im Stra­ßen­ver­kehr wird dabei kon­se­quent vor­ge­gan­gen. Nicht mehr Ver­war­nun­gen sind hier­bei das Ziel der Poli­zei, son­dern weni­ger Ver­letz­te im Straßenverkehr.

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