Neuss: E‑Scooter ohne Ver­si­che­rungs­schutz und Führerschein

E-Scooter - Roller - Lime - Straße - Weg - E-Roller Foto: Sicht auf Lime E-Scooter, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Am Don­ners­tag beab­sich­tig­ten Beam­te des Ver­kehrs­diens­tes den Fah­rer eines E‑Scooters zu kon­trol­lie­ren und gaben ihm Anhaltezeichen.

Der Mann igno­rier­te die Auf­for­de­rung der Poli­zei ste­hen zu blei­ben, konn­te aber wenig spä­ter an der Bata­ver­stra­ße gestoppt wer­den. Schnell wur­de klar, war­um der 23 Jah­re alte Mann aus Neuss die Ver­kehrs­kon­trol­le ver­mut­lich gern ver­mie­den hät­te. An dem E‑Scooter war kein Kenn­zei­chen ange­bracht, obwohl für das Fahr­zeug ein Ver­si­che­rungs­schutz erfor­der­lich ist.

Auf­grund der mög­li­chen Maxi­mal­ge­schwin­dig­keit des Fahr­zeu­ges von bis zu 25 Stun­den­ki­lo­me­tern durf­te der Rol­ler auch nicht mehr ohne Füh­rer­schein gefah­ren wer­den. Füh­rer­schein­frei sind E‑Scooter nur, wenn sie bau­art­be­dingt nicht schnel­ler als 20 Stun­den­ki­lo­me­ter fah­ren kön­nen. Da der Mann kei­nen Eigen­tums­nach­weis erbrin­gen konn­te und wider­sprüch­li­chen Anga­ben zur Her­kunft mach­te, beschlag­nahm­ten die Beam­ten das Fahrzeug.

Bei der Befra­gung des Fah­rers erga­ben sich Hin­wei­se auf einen erst kürz­lich zurück­lie­gen­den Dro­gen­kon­sum. Nach einer Blut­pro­be auf der Wache erwar­tet den Beschul­dig­ten nun ein Strafverfahren.

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