NRW: Bestat­ter kri­ti­sie­ren schwarz-gel­be Landesregierung

Friedhof - Begräbnis - Kerze - Blumen - Gesteck - Grabstein - Weg Foto: Sicht auf einen Friedhof, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die nord­rhein-west­fä­li­schen Bestat­ter kri­ti­sie­ren die schwarz-gel­be Lan­des­re­gie­rung scharf.

„Wir bekom­men kei­ner­lei Unter­stüt­zung durch das Land. Seit zehn Mona­ten kämp­fen wir dar­um, dass unse­re Bran­che als sys­tem­re­le­vant aner­kannt wird, aber es ist nichts pas­siert. Die Lan­des­re­gie­rung hat da völ­lig ver­sagt”, sag­te der Vor­sit­zen­de des Bestat­ter­ver­ban­des NRW, Frank Wesemann, der „Rhei­ni­schen Post” (Frei­tag­aus­ga­be).

Zudem sei­en die Coro­na-Beschlüs­se mit­un­ter zu lang­sam umge­setzt wor­den: „Wenn die Kanz­le­rin und die Minis­ter­prä­si­den­ten sich diens­tags tref­fen und sich auf neue Regeln eini­gen, die neue Coro­na-Schutz­ver­ord­nung des Lan­des aber erst am Frei­tag kommt und dann ab Mon­tag gilt, ist das nicht nach­zu­voll­zie­hen. Das könn­te anders gehen”, so Wesemann.

Der Ver­bands­chef glaubt zwar vor­erst noch nicht an sin­ken­de Zah­len bei den Todes­op­fern, sieht aber kei­nen Grund zur Panik: „Was die rei­nen Zah­len angeht, muss man das auch in Rela­ti­on zu ande­ren Jah­ren set­zen. Wäh­rend der Grip­pe­wel­le 2017/2018 hat­ten wir 25.000 zusätz­li­che Todes­op­fer inner­halb von drei Monaten”.

Die Bestat­ter in NRW wol­len so schnell wie mög­lich gegen Covid-19 geimpft wer­den. „Es ist selbst­ver­ständ­lich, dass alte Men­schen und das medi­zi­ni­sche Fach­per­so­nal als Ers­te geimpft wer­den. Aber danach soll­ten auch bald­mög­lichst unse­re Mit­ar­bei­ter dran sein. Wir for­dern, dass wir bei der Prio­ri­sie­rung berück­sich­tigt wer­den”, sag­te der Vor­sit­zen­de des Bestat­ter­ver­ban­des NRW.

Die Gefähr­dung sei erheb­lich. „Wir kön­nen im Ein­zel­fall nicht ein­mal sicher abschät­zen, ob ein Ver­stor­be­ner an Covid-19 erkrankt war. Das Anste­ckungs­ri­si­ko aber besteht auch nach dem Tod”, so Wesemann. Auch die Bestat­ter arbei­te­ten an der Belastungsgrenze.

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