NRW: Bun­des­land erlaubt sieb­te Dosis aus Biontech-Ampullen

Impfpass - Impfausweis - Impfungen - COVID-19 - Coronavirus - Comirnaty - Februar 2021 - Bonn Foto: Impfausweis mit aktueller Impfung gegen das Coronavirus (Bonn), Urheber: dts Nachrichtenagentur

In NRW könn­ten in den kom­men­den Wochen bei gleich­blei­ben­dem Ein­satz von Impf­stoff mehr Men­schen geimpft wer­den als zuletzt geplant.

Der „Köl­ner Stadt-Anzei­ger” berich­tet in sei­ner Mitt­woch­aus­ga­be, das Lan­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­um erlau­be, dass ab sofort sie­ben statt sechs Impf­do­sen aus einer Ampul­le der Her­stel­ler Biontech und Pfi­zer gezo­gen wer­den. Die Anpas­sung gel­te aller­dings unter Ein­schrän­kun­gen: Der Impf­stoff aus ver­schie­de­nen Ampul­len darf nicht ver­mischt wer­den, zudem ist die sieb­te Dosis nur ein­zu­set­zen, sofern noch min­des­tens 0,3 Mil­li­li­ter in der jewei­li­gen Ampul­le übrig bleiben.

Offi­zi­ell ent­hält eine Ampul­le des Impf­stoffs von Biontech/Pfizer zwei Mil­li­li­ter Wirk­stoff, die Ampul­len wer­den jedoch laut NRW-Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um „aus tech­ni­schen Grün­den regel­haft über­füllt”. Dadurch ist es bei einem sorg­fäl­ti­gen Umgang mög­lich, eine sieb­te Ampul­le zu gewin­nen. Bis Anfang des Jah­res durf­ten aus den Ampul­len sogar nur fünf Dosen gewon­nen werden.

Von der EU-wei­ten Erhö­hung auf sechs Dosen pro­fi­tier­te die Gemein­schaft aber nur indi­rekt. Da mit den Her­stel­lern nicht eine Men­ge an Ampul­len, son­dern an Dosen ver­trag­lich ver­ein­bart ist, könn­ten die bei einer offi­zi­el­len Zulas­sung des effek­ti­ve­ren Ver­fah­rens ihre Lie­fe­run­gen fak­tisch kürzen.

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