NRW: Fäl­schungs­si­che­re Schul­be­schei­ni­gung gegen Kindergeldbetrug

Schule - Pausenhof - Schulhof - Spielende Kinder - Gebäude - Schulgebäude Foto: Spielende Kinder auf einem Schulhof, Urheber: dts Nachrichtenagentur

NRW erprobt in den drei Kom­mu­nen Gel­sen­kir­chen, Düren und Horn-Bad Mein­berg die Ein­füh­rung von fäl­schungs­si­che­ren Schulbescheinigungen.

Ziel ist es, Ver­wal­tungs­leis­tun­gen im Zuge der Digi­ta­li­sie­rung zu erleich­tern und Rechts­si­cher­heit bei dem Bezug von Kin­der­geld­leis­tun­gen zu gewähr­leis­ten. Die Lan­des­re­gie­rung Nord­rhein-West­fa­len hat dazu zusam­men mit den drei Fami­li­en­kas­sen in Nord­rhein-West­fa­len sowie der Fami­li­en­kas­sen-Direk­ti­on in Nürn­berg fäl­schungs­si­che­re Schul­be­schei­ni­gun­gen mit ana­lo­gen und digi­ta­len Sicher­heits­merk­ma­len ent­wi­ckelt. Die neu­en Beschei­ni­gun­gen wer­den zunächst in 99 Schu­len in drei Modell­kom­mu­nen getes­tet. Die Pro­jekt­lauf­zeit beträgt sechs Mona­te. Die Doku­men­te sol­len nach einer erfolg­rei­chen Erpro­bung lan­des­weit zum Ein­satz kommen.

Die fäl­schungs­si­che­ren Schul­be­schei­ni­gun­gen kön­nen nur durch die Schu­len selbst erstellt wer­den und lie­fern den Fami­li­en­kas­sen über einen QR-Code ver­schlüs­sel­te Infor­ma­tio­nen über die Echt­heit der Beschei­ni­gung. Bis­lang gibt es kei­ne ein­heit­li­chen Stan­dards für die Aus­stel­lung von Schul­be­schei­ni­gun­gen. Die Schu­len sind selbst dafür ver­ant­wort­lich, in wel­cher Form und mit wel­chen Inhal­ten sie ihren Schü­lern und Schü­le­rin­nen die Auf­nah­me in die Schu­le und die Teil­nah­me am Schul­un­ter­richt bestä­ti­gen. Dies haben sich Täte­rin­nen und Täter zunut­ze gemacht und durch selbst erstell­te Schul­be­schei­ni­gun­gen die Fami­li­en­kas­sen über die Exis­tenz und den Schul­be­such von Kin­dern getäuscht, die es zum Teil über­haupt nicht gibt oder die mit ihren Eltern längst nicht mehr in Deutsch­land wohnen.

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