NRW erprobt in den drei Kommunen Gelsenkirchen, Düren und Horn-Bad Meinberg die Einführung von fälschungssicheren Schulbescheinigungen.
Ziel ist es, Verwaltungsleistungen im Zuge der Digitalisierung zu erleichtern und Rechtssicherheit bei dem Bezug von Kindergeldleistungen zu gewährleisten. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat dazu zusammen mit den drei Familienkassen in Nordrhein-Westfalen sowie der Familienkassen-Direktion in Nürnberg fälschungssichere Schulbescheinigungen mit analogen und digitalen Sicherheitsmerkmalen entwickelt. Die neuen Bescheinigungen werden zunächst in 99 Schulen in drei Modellkommunen getestet. Die Projektlaufzeit beträgt sechs Monate. Die Dokumente sollen nach einer erfolgreichen Erprobung landesweit zum Einsatz kommen.
Die fälschungssicheren Schulbescheinigungen können nur durch die Schulen selbst erstellt werden und liefern den Familienkassen über einen QR-Code verschlüsselte Informationen über die Echtheit der Bescheinigung. Bislang gibt es keine einheitlichen Standards für die Ausstellung von Schulbescheinigungen. Die Schulen sind selbst dafür verantwortlich, in welcher Form und mit welchen Inhalten sie ihren Schülern und Schülerinnen die Aufnahme in die Schule und die Teilnahme am Schulunterricht bestätigen. Dies haben sich Täterinnen und Täter zunutze gemacht und durch selbst erstellte Schulbescheinigungen die Familienkassen über die Existenz und den Schulbesuch von Kindern getäuscht, die es zum Teil überhaupt nicht gibt oder die mit ihren Eltern längst nicht mehr in Deutschland wohnen.