Der Angriff Russlands auf die Ukraine hat zu großem Leid bei den Menschen geführt und bereits wichtige Teile der dortigen Infrastruktur zerstört.
In Nordrhein-Westfalen gibt es eine breite Bereitschaft zu humanitärer Unterstützung sowohl für die Flüchtlinge als auch für die Menschen, die in der Ukraine verbleiben. Dies geschieht insbesondere durch Geld- und Sachspenden oder die Bereitstellung von Wohnraum für die Geflüchteten. Um die Unterstützung der Männer, Frauen und Kinder aus der Ukraine finanziell zu erleichtern, hat die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung in Abstimmung mit dem Bund und den anderen Ländern steuerliche Erleichterungen in Kraft gesetzt. Durch diese sollen die bürokratischen und steuerlichen Hürden für diejenigen, die nun helfen wollen, so weit wie möglich abgebaut werden.
Mit dem ab sofort geltenden Verwaltungserlass ermöglicht die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung eine Reihe von steuerlichen Erleichterungen, u.a. beim Spendenabzug oder für gemeinnützige Vereine.
Auch für viele Unternehmen hat der Krieg in der Ukraine schwerwiegende, teilweise existenzielle Folgen. Die Rohstoffknappheit wird verschärft, die Energiepreise steigen weiter an, viele Unternehmen mit Niederlassungen in Russland oder der Ukraine können nicht mehr produzieren oder ihre Lieferketten aufrechterhalten. Die gegen den Aggressor verhängten Sanktionen führen teilweise zu erheblichen Härten für unverschuldet betroffene Unternehmen. “Wir fordern das Bundesministerium der Finanzen auf, auch hier für angemessene und zeitnahe Entlastungen zu sorgen, um die wirtschaftlichen Folgen des Krieges so weit wie möglich zu begrenzen“, so Minister Lienenkämper.