NRW: Gewer­be­steu­er- und Kör­per­schaft­steu­er­be­schei­de digital

Solidaritätszuschlag - Steuerbescheid - Soli - Steuererklärung Foto: Sicht auf eine Berechnung des Solidaritätszuschlages, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Ab sofort kön­nen die Gewer­be­steu­er­mess­be­schei­de, Gewer­be­steu­er-Zer­le­gungs­be­schei­de und die Kör­per­schaft­steu­er­be­schei­de digi­tal in ELSTER zuge­stellt werden.

Die­se Neue­rung ist die nächs­te Stu­fe der Umstel­lung auf die digi­ta­le Über­mitt­lung offi­zi­el­ler Schrei­ben aus der Finanz­ver­wal­tung. Damit ist Nord­rhein-West­fa­len das ers­te Land, dass die erwei­ter­te digi­ta­le Bekannt­ga­be für die Gewer­be­steu­er und Kör­per­schaft­steu­er­be­schei­de anbietet.

Der digi­ta­le Bescheid kann so vom Unter­neh­men direkt elek­tro­nisch abge­legt oder wei­ter­ver­ar­bei­tet wer­den. Um Unter­neh­men in ihren Abläu­fen zu stär­ken und auch lang­fris­tig an Nord­rhein-West­fa­len zu bin­den, ist der Büro­kra­tie­ab­bau ein wich­ti­ges Instru­ment gegen die Abwan­de­rung von Unter­neh­men ins Aus­land. Durch die­se auch öko­lo­gisch sinn­vol­le Ver­ein­fa­chung stärkt die Finanz­ver­wal­tung den Büro­kra­tie­ab­bau und die Unter­neh­mer­freund­lich­keit im Umgang mit dem Finanzamt.

Der Weg von der Abga­be der Gewer­be- und Kör­per­schaft­steu­er­erklä­rung bis zum Erhalt des Steu­er­be­scheids vom Finanz­amt ist damit kom­plett digi­tal mög­lich. Ab dem Ver­an­la­gungs­zeit­raum 2022 kann bei der elek­tro­ni­schen Abga­be der Gewer­be­steu­er­erklä­rung zudem die digi­ta­le Bekannt­ga­be des kom­mu­na­len Gewer­be­steu­er­be­scheids bean­tragt wer­den. Den digi­ta­len Bescheid-Ser­vice für die kom­mu­na­le Gewer­be­steu­er wol­len vie­le Kom­mu­nen bis zum Jah­res­en­de für Unter­neh­me­rin­nen und Unter­neh­mer anbieten.

Die Finanz­ver­wal­tung für Nord­rhein-West­fa­len hat ihren digi­ta­len Bür­ger­ser­vice über das ELS­TER-Por­tal in den ver­gan­ge­nen Jah­ren deut­lich ver­stärkt. Bereits heu­te kön­nen Steu­er­erklä­run­gen und ‑anmel­dun­gen online ein­ge­reicht wer­den. Bei der Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung wer­den 37 Mit­tei­lungs­ar­ten elek­tro­nisch über­mit­telt und auto­ma­tisch in ELSTER über­tra­gen – dar­un­ter etwa Mit­tei­lun­gen über Ren­ten­be­zug oder die Krankenversicherung.

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