Köln: Pflicht­imp­fung gegen Masern tritt am Sonn­tag in Kraft

Fröbel Kindergarten Regenbogen - Köln-Ehrenfeld Foto: Fröbel Kindergarten (Köln-Ehrenfeld, Regenbogen), Urheber: FRÖBEL eingetragener Verein (e.V.)

Am Sonn­tag tritt das Masern­schutz­ge­setz in Kraft. Durch die­ses Gesetz soll die Aus­brei­tung der Masern in Deutsch­land ein­ge­dämmt werden.

Das Masern­schutz­ge­setz betrifft auch in Köln alle Gemein­schafts­ein­rich­tun­gen wie bei­spiels­wei­se Schu­len, Kin­der­ta­ge­stät­ten und Asyl­be­wer­ber­un­ter­künf­te sowie medi­zi­ni­sche Ein­rich­tun­gen. Hier­durch sol­len beson­ders emp­find­li­che Per­so­nen vor einer Anste­ckung geschützt werden.

Zunächst gilt das neue Gesetz für Neu­ein­stel­lun­gen ab dem 01. März 2020. Der Nach­weis der Immu­ni­tät für nach 1970 gebo­re­ne Per­so­nen erfolgt durch die Vor­la­ge einer ärzt­li­chen Beschei­ni­gung oder die Vor­la­ge des Impf­pas­ses mit dem Nach­weis der Masern-Schutz­imp­fun­gen. Bei vor 1970 gebo­re­nen Per­so­nen wird eine Immu­ni­tät angenommen.

Für bereits Beschäf­tig­te gilt eine Über­gangs­frist bis zum 31. Juli 2021. Gemein­sam mit dem Gesund­heits­amt und dem Betriebs­ärzt­li­chen Dienst wer­den bei der Stadt Köln zur­zeit Rege­lun­gen für die Über­prü­fung der Immu­ni­tät bei den ent­spre­chen­den Mit­ar­bei­ten­den erar­bei­tet und inter­ne Maß­nah­men abge­stimmt. Die betrof­fe­nen städ­ti­schen Ein­rich­tun­gen wer­den mit Infor­ma­tio­nen ver­sorgt und ent­wi­ckeln ab dem 01. März 2020 Ver­fah­ren zur Über­prü­fung der Masern­im­mu­ni­tät für ihre Einrichtung.

Auf der Inter­net­sei­te masernschutz.de wer­den von der Bun­des­zen­tra­le für gesund­heit­li­che Auf­klä­rung (BzgA) häu­fig gestell­te Fra­gen rund um den Masern­schutz und das Masern­schutz­ge­setz beant­wor­tet. Neben all­ge­mei­nen Infor­ma­tio­nen zum Masern­schutz­ge­setz wer­den nähe­re Infor­ma­tio­nen zu recht­li­chen Aspek­ten, zur Masern­er­kran­kung und zur Masern­imp­fung gegeben.

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