Die Bundesanwaltschaft hat am Freitagabend die deutsche Staatsangehörige Nasim A. nach ihrer Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland durch Beamte des Hessischen Landeskriminalamts festnehmen lassen.
Die Beschuldigte sei der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland in drei Fällen dringend verdächtig, teilte die Bundesanwaltschaft am Samstag zur Begründung mit. In einem dieser Fälle werde ihr zugleich ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und in einem weiteren dieser Fälle auch ein Kriegsverbrechen gegen das Eigentum und sonstige Rechte vorgeworfen, hieß es weiter.
Die Beschuldigte Nasim A. sei Ende des Jahres 2014 nach Syrien gereist, um dort im Herrschaftsgebiet der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat” (IS) zu leben. Spätestens Anfang 2015 habe sie nach islamischem Ritus einen IS-Kämpfer geheiratet, mit dem sie in den Irak gezogen sei. Dort hätten sich die Beschuldigte und ihr Ehemann im Zeitraum von 2015 bis 2016 in der Stadt Tall Afar aufgehalten und hätten währenddessen jedenfalls ein ihnen vom IS zur Verfügung gestelltes Haus bewohnt, so der Generalbundesanwalt. Das Wohnhaus hätte der IS unter seine Verwaltung gestellt, nachdem die rechtmäßigen Bewohner entweder vor der Terrormiliz geflohen oder von ihr vertrieben, inhaftiert oder getötet worden seien. Die Beschuldigte habe den Haushalt verrichtet, damit ihr Ehemann uneingeschränkt der terroristischen Vereinigung zur Verfügung stehen konnte. Für diese Tätigkeit habe Nasim A. auch Geldzahlungen vom IS erhalten, jedenfalls in Höhe von 100 US-Dollar monatlich, hieß es.
Während ihres dortigen Aufenthaltes sei die Beschuldigte außerdem im Besitz eines vollautomatischen Gewehrs vom Typ „Kalaschnikow” gewesen und habe dieses auch mit sich geführt, wenn sie das Haus verließ. Später sei Nasim A. mit ihrem Ehemann nach Syrien umgesiedelt, wo sie sich wiederum – wie vom IS vorgesehen – um die Haushaltsführung und die Belange der Familie gekümmert habe, hieß es weiter. Anfang des Jahres 2019 sei die Beschuldigte von kurdischen Sicherheitskräften in Gewahrsam genommen und in das Camp „Al Hawl” gebracht worden.
Die Beschuldigte werde am Samstag dem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof vorgeführt, der über den Erlass eines Haftbefehls und den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird, so die Bundesanwaltschaft.