Bun­des­ge­richts­hof: Mut­maß­li­che IS-Unter­stüt­ze­rin festgenommen

Ger Generalbundesanwalt beim Gerichtshof - Staatsanwaltschaft - Gebäude - Mauer - Schild - Karlsruhe Foto: Schild vom Generalbundesanwalt (Karlsruhe), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Bun­des­an­walt­schaft hat am Frei­tag­abend die deut­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge Nasim A. nach ihrer Wie­der­ein­rei­se in die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land durch Beam­te des Hes­si­schen Lan­des­kri­mi­nal­amts fest­neh­men lassen.

Die Beschul­dig­te sei der Mit­glied­schaft in einer ter­ro­ris­ti­schen Ver­ei­ni­gung im Aus­land in drei Fäl­len drin­gend ver­däch­tig, teil­te die Bun­des­an­walt­schaft am Sams­tag zur Begrün­dung mit. In einem die­ser Fäl­le wer­de ihr zugleich ein Ver­stoß gegen das Kriegs­waf­fen­kon­troll­ge­setz und in einem wei­te­ren die­ser Fäl­le auch ein Kriegs­ver­bre­chen gegen das Eigen­tum und sons­ti­ge Rech­te vor­ge­wor­fen, hieß es weiter.

Die Beschul­dig­te Nasim A. sei Ende des Jah­res 2014 nach Syri­en gereist, um dort im Herr­schafts­ge­biet der aus­län­di­schen ter­ro­ris­ti­schen Ver­ei­ni­gung „Isla­mi­scher Staat” (IS) zu leben. Spä­tes­tens Anfang 2015 habe sie nach isla­mi­schem Ritus einen IS-Kämp­fer gehei­ra­tet, mit dem sie in den Irak gezo­gen sei. Dort hät­ten sich die Beschul­dig­te und ihr Ehe­mann im Zeit­raum von 2015 bis 2016 in der Stadt Tall Afar auf­ge­hal­ten und hät­ten wäh­rend­des­sen jeden­falls ein ihnen vom IS zur Ver­fü­gung gestell­tes Haus bewohnt, so der Gene­ral­bun­des­an­walt. Das Wohn­haus hät­te der IS unter sei­ne Ver­wal­tung gestellt, nach­dem die recht­mä­ßi­gen Bewoh­ner ent­we­der vor der Ter­ror­mi­liz geflo­hen oder von ihr ver­trie­ben, inhaf­tiert oder getö­tet wor­den sei­en. Die Beschul­dig­te habe den Haus­halt ver­rich­tet, damit ihr Ehe­mann unein­ge­schränkt der ter­ro­ris­ti­schen Ver­ei­ni­gung zur Ver­fü­gung ste­hen konn­te. Für die­se Tätig­keit habe Nasim A. auch Geld­zah­lun­gen vom IS erhal­ten, jeden­falls in Höhe von 100 US-Dol­lar monat­lich, hieß es.

Wäh­rend ihres dor­ti­gen Auf­ent­hal­tes sei die Beschul­dig­te außer­dem im Besitz eines voll­au­to­ma­ti­schen Gewehrs vom Typ „Kalasch­ni­kow” gewe­sen und habe die­ses auch mit sich geführt, wenn sie das Haus ver­ließ. Spä­ter sei Nasim A. mit ihrem Ehe­mann nach Syri­en umge­sie­delt, wo sie sich wie­der­um – wie vom IS vor­ge­se­hen – um die Haus­halts­füh­rung und die Belan­ge der Fami­lie geküm­mert habe, hieß es wei­ter. Anfang des Jah­res 2019 sei die Beschul­dig­te von kur­di­schen Sicher­heits­kräf­ten in Gewahr­sam genom­men und in das Camp „Al Hawl” gebracht worden.

Die Beschul­dig­te wer­de am Sams­tag dem Ermitt­lungs­rich­ter beim Bun­des­ge­richts­hof vor­ge­führt, der über den Erlass eines Haft­be­fehls und den Voll­zug der Unter­su­chungs­haft ent­schei­den wird, so die Bundesanwaltschaft.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.