BGH: Strafbarkeit von Cum-Ex-Geschäften bekräftigt
Der Bundesgerichtshof hat erstmals die Strafbarkeit sogenannter Cum-Ex-Aktiengeschäfte bestätigt.
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oder später geladen werden. Weitere Informationen: Debugging in WordPress (engl.). (Diese Meldung wurde in Version 6.7.0 hinzugefügt.) in /usr/www/users/rhorld/newsportal.koeln/wp-includes/functions.php on line 6121Der Bundesgerichtshof hat erstmals die Strafbarkeit sogenannter Cum-Ex-Aktiengeschäfte bestätigt.
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