NRW: Impf­do­sen für Kran­ken­haus­per­so­nal kontingentiert

Impfpass - Weltgesundheitsorganisation - Internationale Bescheinigungen - Impfungen - Impfbuch Foto: Internationaler Impfpass über Bescheinigungen der Impfungen, Urheber: dts Nachrichtenagentur

NRW hat die Zahl der Impf­do­sen – die von Mon­tag an für bestimm­tes Kran­ken­haus­per­so­nal zur Ver­fü­gung ste­hen soll­ten – kontingentiert.

Das berich­tet das „West­fa­len-Blatt” (Mon­tag­aus­ga­be) unter Beru­fung auf Kran­ken­haus­trä­ger. Hin­ter­grund sol­len Lie­fer­schwie­rig­kei­ten sein. Aus einem Erlass des Minis­te­ri­ums zitiert das Blatt, dass kein Kran­ken­haus in der kom­men­den Woche mehr als 50 Pro­zent sei­ner Beschäf­tig­ten imp­fen kön­ne. Soll­ten die Kran­ken­häu­ser Dosen für mehr Mit­ar­bei­ter bestellt haben, habe man die Zahl der Impf­do­sen auf 50 Pro­zent der Gesamt­be­schäf­tig­ten­zahl redu­ziert. Die­se Men­ge wur­de dann noch ein­mal um die Zahl derer ver­klei­nert, die bereits vor gerau­mer Zeit ihre ers­te Imp­fung bekom­men hatten.

Die fünf Bezirks­re­gie­run­gen in Nord­rhein-West­fa­len sol­len den Kran­ken­häu­sern inzwi­schen die geneh­mig­ten Men­gen mit­ge­teilt haben. Ein Kran­ken­haus-Geschäfts­füh­rer sag­te der Zei­tung: „Wir bekom­men nicht ein­mal die Hälf­te der bestell­ten Dosen.” Wegen zu gerin­ger Lie­fer­men­gen des Her­stel­lers Biontech hat­te Nord­rhein-West­fa­len schon am 20. Janu­ar das Imp­fen in Kran­ken­häu­sern und Alten­hei­men gestoppt und den Impf­start in den Impf­zen­tren um eine Woche auf den 8. Febru­ar ver­scho­ben. Vom 1. Febru­ar an soll­te in den Kran­ken­häu­sern und Alten­hei­men wie­der geimpft wer­den. Das soll­te ursprüng­lich bis zum 8. Febru­ar been­det sein.

Die Kran­ken­häu­ser woll­ten als ers­tes Mit­ar­bei­ter in der Prio­ri­sie­rungs­grup­pe I ver­sor­gen, das sind zum Bei­spiel Mit­ar­bei­ter auf Coro­na-Sta­tio­nen, Inten­siv­sta­tio­nen, in der Zen­tra­len Not­auf­nah­me, der Onko­lo­gie, dem Kreiß­saal und in wei­te­ren Abtei­lun­gen. Der Geschäfts­füh­rer: „Wir durf­ten nur Impf­do­sen für Mit­ar­bei­ter bestel­len, die den Auf­klä­rungs­bo­gen unter­schrie­ben hat­ten, deren Ein­ver­ständ­nis zur Imp­fung vor­lag, und für die bereits ein Impf­ter­min mit Datum und Uhr­zeit fest­ge­legt war.” Jetzt ste­he sein Haus vor der Auf­ga­be, Ärz­te, Pfle­ger und ande­re Mit­ar­bei­ter von der Impf-Lis­te zu strei­chen. „Nach wel­chen Kri­te­ri­en sol­len wir da vorgehen?”

Der Erlass aus Düs­sel­dorf wer­de für „extrem viel Unmut” in der Mit­ar­bei­ter­schaft sor­gen, pro­gnos­ti­zier­te der Geschäfts­füh­rer am Sams­tag. „Die meis­ten wis­sen ja noch nicht, dass ihr Impf­ter­min in der kom­men­den Woche jetzt zum zwei­ten Mal auf der Kip­pe steht.”

Dem Schrei­ben aus Düs­sel­dorf zufol­ge rech­net das Minis­te­ri­um mit Impf­stoff­lie­fe­run­gen an die Kran­ken­häu­ser vom 1. bis zum 7. Febru­ar, nicht aber am Mitt­woch. Die Kran­ken­häu­ser müs­sen täg­lich Pro­to­kol­le über die Imp­fun­gen erstel­len und sie den Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gun­gen West­fa­len-Lip­pe und Nord­rhein übermitteln.

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